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Linux-Anwender weisen SCO-Klage zurück

30.04.2004

DaimlerChrysler und Autozone haben von den zuständigen Gerichten die Abweisung der SCO-Klagen gegen sie verlangt. Das Softwarehaus hatte den Automobilkonzern und den US-amerikanischen KFZ-Zubehörhändler verklagt, weil sie als Linux-Anwender ein Betriebssystem nutzen würden, das Unix-Code enthalte. SCO beansprucht Urheberrechte an diesem Code und verlangt von Linux-Nutzern den Abschluss einer "IP-Lizenz" (Intellectual Property). DaimlerChrysler und Autozone hatten sich ebenso wie viele andere Unternehmen dazu nicht bereit erklärt.

DaimlerChrysler erklärte nun in der ersten Stellungnahme vor Gericht, man verwende keine Software, für die SCO Rechte geltend machen könne. Damit bezieht sich der Konzern auf die Position von Novell, wonach SCO beim Kauf von Unix keineswegs auch die Urheberrechte an dem Betriebssystem erworben habe. Wenige Tage zuvor hat Autozone die Aussetzung oder Aufhebung des Gerichtsverfahrens beantragt. Die Anwälte des Unternehmens erklärten, die SCO-Klage sei unbegründet, weil das Softwarehaus nicht dargelegt habe, welchen exakten Code Autozone angeblich missbräuchlich verwende. Mit anderen Worten: Autozone verlangt, dass SCO offen legt, welche Linux-Sources im Detail aus Unix stammen sollen. Diese auch von der Open-Source-Gemeinde erhobene Forderung lehnt SCO ab. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Einsprüche der beklagten Linux-Anwenderfirmen zu einer Einstellung der Verfahren führen werden. (ls)