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Kulturrat: "Erwachsene dürfen sich auch Schund ansehen"

14.02.2007
Der Deutsche Kulturrat hat davor gewarnt, beim Verbot von Computerspielen "über das Ziel hinauszuschießen".

Der Spitzenverband der Bundeskulturverbände beobachte zurzeit mit Sorge, "wie sich Bund und Länder gegenseitig mit immer neuen Vorschlägen überbieten, um den Vertrieb von Computerspielen einzuschränken". Es sei gut, wenn die Selbstkontrolle bei der Unterhaltungssoftware gestärkt und der Handel stärker in die Pflicht genommen werde, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten, betonte am Mittwoch der Geschäftsführer des Kulturates, Olaf Zimmermann.

"Erwachsene müssen aber das Recht haben, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Geschmacklosigkeiten oder Schund anzusehen beziehungsweise entsprechende Spiele zu spielen." Die Meinungs- und Kunstfreiheit sei im Grundgesetz verankert, und Kunstfreiheit sei nicht an die Qualität des Werkes gebunden. "Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele", betonte Zimmermann.

Nach einer Gesetzesinitiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sollen künftig nicht nur "Gewalt verherrlichende", sondern auch von "Gewalt beherrschte" Computerspiele, Videos und DVDs mit Mord- und Gemetzelszenen automatisch für Jugendliche verboten werden. (dpa/tc)