Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität schließt Arbeit ab:Schwere Strafen für Computer-Täter

23.06.1978

BONN - Die Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität hat jetzt ihre 1972 begonnene Arbeit abgeschlossen und Bundesjustizminister Dr. Hans-Jochen Vogel eine Zusammenfassung ihrer wichtigsten Empfehlungen vorgelegt. Einen hohen Stellenwert hat in diesen Empfehlungen die Computer-Kriminalität.

So plädiert die Kommission für einen neuen Paragraphen 263a StGB. Danach soll derjenige mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden, der, in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch schädigt, daß er durch falsche Eingaben in eine Daten

verarbeitungsanlage oder durch Einwirkung auf deren Arbeitsablauf eine vermögenswirksame Disposition herbeiführt".

Oktober, November wird das Bundesjustizministerium die Arbeit der Kommission in einem Referenten-Entwurf zur Diskussion stellen. Die Ministerialen im Justizministerium rechnen nicht damit, daß die Vorschläge in dieser Form auf wesentlichen Widerstand stoßen werden; zumal sich auch bei der Diskussion mit den Verbänden keine gravierend anderen Auffassungen zeigten. Nicht mehr in diesem Jahr ist mit der Vorlage des gedruckten Schlußberichts der Kommission zu rechnen.