USA versus IBM

Klageabweisung beantragt

20.06.1975

NEW YORK - IBM's Anwalte ziehen jetzt alle juristischen Register, um das Antitrustverfahren der Regierung im Anfangsstadium abzuwürgen: Thomas D. Barr, IBM-Chefverteidiger forderte vom Richter David N. Edelstein, die Klage des US-Justizministeriums abzuweisen oder durch ein "Summary judgement" eine sofortige Entscheidung zugunsten IBM's herbeizuführen. Ein solches Verfahren, bei dern ohne langwierige Beweisaufnahme ein Urteil gefällt werden kann, ist in der deutschen Rechtssprechung unbekannt.

IBM's Anwälte verweisen darauf, daß nach geltendem Antitrust-Recht die Regierung nachweisen müßte, IBM habe vorsätzlich ein MonopoI angestrebt. Vorsätzlich heiße, daß bewußt illegale Maßnahmen getätigt wurden. Hingegen habe IBM ihre Marktstellung durch normales Wettbewerbsverhalten erlangt. Die Antitrustgesetze würden solches Wachstum durch legale Konkurrenz nicht verbieten.

Spektakuläre Verschwendung

Der Antrag auf Abweisung der Klage wurde auch damit begründet, daß es absolut unsinnig sei, einen jahrelangen Prozeß zu führen, wenn die Anklage auf einer derartigen Fehlinterpretation der Gesetze beruhe. Ein solcher Prozeß sei die spektakulärste Verschwendung von Zeit und Geld in der Geschichte der amerikanischen Justiz.

IBM's Anwälte bezeichneten die Forderungen der Anklage als "revolutionär". Größe solle als schlechthin schlecht verdammt werden. Diese Frage aber gehöre vor den Supreme Court.

Raymond M. Carison, Chef der Anklage erwiderte, die Regierung werde beweisen daß die gesamte Marktstrategie der IBM darauf abzielte, die Wettbewerber vorsätzlich zu schädigen, - selbst wenn einzelne Maßnahmen in sich allein betrachtet, wie etwa Bundling, Sonderrabatte, Scheinankündigungen noch als wettbewerbskonform gelten könnten. Es ginge nicht um die Legalität einzelner Schritte, sondern darum, ob das Konzert der Maßnahmen Wettbewerbsverzerrungen zur Folge hatte. Der Vorsatz, ein Monopol anzustreben, ergebe sich aus IBM's eigenen Dokumenten.