GEZ-Gebühren für internetfähige Handys

20.10.2006
Ab dem kommenden Jahr müssen Besitzer eines internetfähigen Handys oder PCs Gebühren an die GEZ zahlen. Vorerst soll es nur ein Testjahr geben, anschließend ist mit einer Neuordnung zu rechnen.

Auf dem Schreibtisch liegt ein internetfähiges Mobiltelefon? Pech gehabt, denn ab 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auch dafür eine monatliche Abgabe. Selbst, wenn man mit dem mobilen Alleskönner weder im Internet surft noch Radio hört - wer noch nicht angemeldet ist, muss zahlen. "Ist doch alles nicht so schlimm", sagen die Landesfürsten und verweisen auf den Umstand, dass Beitragszahler, die bereits in der Vergangenheit ihre Gebühren ordnungsgemäß GEZahlt haben, von der neuesten Idee behördlicher Geldeintreiberei verschont bleiben.

Denn fair ist die Entscheidung nicht. Wessen Handy oder PC sich mit dem Internet verbinden lässt - und das dürften weit mehr als 80 Prozent aller zur Zeit verwendeten Geräte sein - muss künftig 5,52 Euro an die GEZ abführen, es sein denn, man hat bereits ein Radio oder TV-Gerät angemeldet. Dies gilt nicht nur für private Haushalte, auch Freiberufler und Selbständige werden mit diesem Betrag zur Kasse gebeten, sollten sie noch kein dienstliches Empfangsgerät bei der GEZ gemeldet haben.

Nach Aussage von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) werde dieses System vorerst ein Jahr getestet, anschließend wolle man über eine Neuordnung der Rundfunkgebühren nachdenken. Wie schön war es, als sich die Abzocke noch auf diverse Klingelton-Anbieter beschränkte...

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