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GEMA gewinnt vor Gericht gegen VideoTube

12.07.2007
Erst muss abgemahnt werden, dann kommen die juristischen Daumenschrauben auf den Tisch: Die GEMA erzielte jetzt einen Teilsieg vor Gericht gegen die Videoplattform VideoTube.

Die Rechte-Verwertungsgesellschaft GEMA hat im Streit um die Nutzung bestimmter Musiktitel im Internet einen juristischen Erfolg gegen den Betreiber der Videoplattform VideoTube erzielt. In einer einstweiligen Verfügung des Kölner Landgerichts wird der VideoTube GmbH (Landshut) verboten, Videoclips zu nutzen, in denen 25 einzeln genannte Musiktitel - etwa von Tokio Hotel oder Bushido - enthalten sind. Die Verwertungsrechte dieser Stücke liegen bei der GEMA, begründete ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Köln das Urteil (Az.: 28 O 350/07). Die GEMA sprach von einem Erfolg gegen die Internet-Piraterie.

Bei VideoTube können Nutzer beliebige Videos in die Internetplattform einstellen, andere User rufen diese ab. Laut GEMA sind darunter aber auch viele Clips mit Konzertmitschnitten oder kompletten Musikvideos aus dem GEMA-Repertoire hinterlegt. Mit dem Kölner Beschluss werde nun erstmals dem Betreiber einer Videoplattform untersagt, unlizenziert Werke aus dem GEMA-Repertoire zu nutzen. Erst kürzlich habe der Betreiber VideoTube die Lizenzverhandlungen mit der GEMA abgebrochen. Die GEMA vertritt in Deutschland nach eigenen Angaben die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern - Komponisten, Textautoren und Musikverlegern.

Laut GEMA zeigt das Urteil, dass sich der Betreiber nicht jeglicher Verantwortung für seine Nutzer entziehen kann. Der Gerichtssprecher erklärte dazu, der Betreiber müsse aber grundsätzlich - mittels einer Abmahnung - von dem Problem in Kenntnis gesetzt werden und ausreichend Zeit und die technische Möglichkeit haben zu reagieren. In dem vorliegenden Streit sei dies der Fall gewesen, VideoTube habe aber auf die GEMA-Abmahnungen nicht reagiert. (dpa/ajf)