Nationale Rechtsprechungen sollen harmonisiert werden

EU will härter gegen Hacker vorgehen

07.03.2003
MÜNCHEN (CW) - Die EU-Justizminister haben die Gesetze gegen Hacker und so genannte Cyber-Terroristen einheitlich definiert und verschärft. Die Vorschläge müssen jetzt noch das EU-Parlament passieren, um dann auch in die nationalen Rechtsprechungen eingearbeitet zu werden.

Wer sich unbefugt in Informationssysteme einklinkt, begeht nach der neuen Rechtsprechung ein Delikt, das so bislang nicht per Gesetz als abzustrafender Tatbestand festgehalten war. Außerdem erhöhten die Minister das Strafmaß empfindlich.

Die Politiker einigten sich unter anderem darauf, dass Hacker und Virenautoren bis zu fünf Jahre hinter Gitter kommen können. Online-Kriminalität soll nach dem Beschluss der Minister europaweit nach einem einheitlichen Strafkodex verfolgt werden. "Wir legen eine gemeinsame Definition und ein Strafmaß für Online-Kriminalität in allen 15 Mitgliedsstaaten fest", sagte Antonio Vitorino, EU-Kommissar für Justiz und Inneres. Hacker ist nach dem harmonisierten EU-Strafrecht danach jede Person, die einen "rechtswidrigen Eingriff in Informationssysteme" begeht. Damit werden Angriffe auf digitale Dienste oder die Verbreitung von Viren bezeichnet.

Hängt eine solche Tat mit organisierter Kriminalität zusammen, setzen die Minister das Strafmaß auf zwei bis fünf Jahre an. In weniger schweren Fällen können Delinquenten ein bis drei Jahre in Haft kommen.

Die Europäische Kommission hatte zuvor einen Rahmenbeschluss des Rates über "Angriffe auf Informationssysteme" verabschiedet. "In den Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten gibt es erhebliche Lücken, die es den Strafverfolgungs- und Justizbehörden erschweren könnten, Verbrechen gegen Informationssysteme zu verfolgen", so Vitorino. Die vereinheitlichte Rechtsprechung soll darauf reagieren, dass Hacker-Attacken und Virenangriffe grenzüberschreitend sind. Hier musste, so die Politiker, durch eine harmonisierte Rechtsprechung die Zusammenarbeit von Exekutive und Judikative gewährleistet werden. Die einzelnen EU-Mitglieder wurden aufgefordert, ihre Behörden mit geeigneten Strafverfolgungswerkzeugen auszustatten. (jm)