Systems-Seminar "Öffentliche Verwaltung"

Einzel-Kompetenz oder Gemeinschafts Entwicklungen?

14.11.1975

Vor etwa 200 Teilnehmern eröffnete Dr. Alois Langseder, Bayerische Staatskanzlei, das Systems-Seminar "Öffentliche Verwaltung". Zwei Tage lang berichteten 16 Referenten in einem allgemeinen und vier speziellen Seminarteilen über Probleme und spezielle Anwendungen der Datenverarbeitung bei Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen. Der Schwerpunkt des Erfahrungsaustausches lag in den speziellen Seminarteilen; den Seminaristen wurden hier gezielte Informationen zu den Themenkreisen

-AWR (Teil A)

- Kommunale Verwaltung (Teil B)

- Steuerverwaltung und Steuerberatung (Teil C)

- Raumplanung und Umweltschutz (Teil D)

geboten .

Beiträge zur "Wirtschaftlichkeit der Datenverarbeitung" waren als aktuelle Themen angesichts der Sparmaßnahmen im öffentlichen Bereich zahlreich vertreten. Zwei Referate verdienen besondere Beachtung, denn sie zeigten die Problematik großer ADV-Anwendungen im Spannungsfeld der verschiedenen Institutionen in Bund Ländern und Kommunen: Klaus Dieke vom Hamburger Senat berichtete über "Organisation der Datenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung" und Dr. Hans-Joachim Kerkau von der Datenzentrale Baden-Württemberg referierte über "Probleme der Verbundprogrammierung und Übernahme von Fremdverfahren".

Dieke eröffnete mit seinem Referat den allgemeinen Seminarteil und behandelte das Thema unter dem Aspekt: "Die ADV-Verfahren im Spannungsfeld der Kompetenz von Bund und Ländern." Kernthese seiner Ausführungen: Den Ländern muß die Kompetenz über die Organisation des Verwaltungsvollzugs und damit über Art und Umfang des ADV-Einsatzes voll erhalten bleiben. Dies sei auch aus den föderalistischen Prinzipien des Grundgesetzes abzuleiten, - und im übrigen bestätige das Bundesverfassungsgericht diese These ausdrücklich.

Andererseits räumte Dieke ein daß natürlich auf vielen Gebieten die Notwendigkeit zur länderübergreifenden Kooperation besteht, vor allem

- um einheitliche Verfahren in der BRD, wo notwendig, zu gewährleisten, - - um das "Rad nicht immer wieder neu zu erfinden" - wie es später ein Diskussionsteilnehmer nannte.

Übernahme fremder Software

Der zweite bemerkenswerte Beitrag lag nicht weit entfernt von dieser Problematik. B-W-DV-Spezialist Kerkau sprach über "Probleme der Verbundprogrammierung und Übernahme von Fremdverfahren". Hierbei ging es primär darum, sich den Sachzwängen zu bundeseinheitlichen Verfahren auf kommunaler Ebene zu stellen sowie durch gemeinsame Entwicklungen bzw. Übernahme bereits bestehender Verfahren Entwicklungskosten einzusparen.

Kerkau zeigte zuerst die Vor- und Nachteile der Übernahme von Fremdverfahren auf. Er demonstrierte sie am Beispiel der Übernahme eines in einer anderen Verwaltung entwickelten Lohn- und Gehaltsprogramms (die Probleme der Behörden sind vielfach die allbekannten). Vorteilhaft seien: Die eingesparten Entwicklungskosten; der Aufwand für den laufenden Betrieb sei gut einschätzbar gewesen; die Zeitspanne bis zum Einsatz des Verfahrens habe sich im Verhältnis 1:5 gegenüber einer Eigenentwicklung verkürzen lassen. Allerdings dürften auch die Nachteile nicht übersehen werden Anpassungsaufwand nicht wesentlich unter 50 Prozent der geschätzten Kosten für eine Eigenentwicklung; psychologische Barrieren bei den eigenen Mitarbeitern, die die eigenen Fähigkeiten zur Entwicklung optimaler Verfahren oft überschätzen und fremde Verfahren eher argwöhnisch betrachten.

Die institutionenübergreifende Verbundprogrammierung zeigte Kerkau am Beispiel "Vergabe Personenkennzeichen und Einwohnermeldewesen". Eingangs wies er auf die verschiedenen Formen der Entwicklung im Verbund hin: der Methodikerbund, der Datenverbund, der Programmier- und der Wartungsverbund.

Mit Hilfe des Programmierverbundes ließen sich Entwicklungskosten in erheblichem Maße für die einzelne Institution sparen, außerdem würden sich durch die übergreifende Zusammenarbeit mehrerer Institutionen ausgereiftere Konzeptionen und eine bessere Risikoverteilung ergeben; überdies bestehe die Möglichkeit, Fördermittel des Bundes in Anspruch zu nehmen.

Über die Nachteile solch breitangelegter Entwicklungsvorhaben ließ der Vortragende und anschließend auch Diskussionsteilnehmer niemanden im unklaren:

- hoher Koordinations- und Abstimmungsaufwand,

- kaum Regeln für Projektarbeit dieser Art

- geringe Flexibilität bei Änderungen am laufenden Verfahren und bei Einbringung örtlicher und sachlicher Besonderheiten.

Genügend Flexibilität?

Insgesamt jedoch sei die Verbundprogrammierung ein heilsamer Zwang die bisherigen Erfahrungen seien durchaus positiv. Allerdings kämen dem Referenten manchmal Zweifel, ob diese auf breiter Basis einheitlichen Entwicklungsvorhaben als "Mammutverfahren" noch zeitgemäß seien. Denn dies könnte in Widerspruch zum Trend der Dezentralisierung der DV-Intelligenz, der Entwicklung zu Mini- und Mikro-Computer-Lösungen stehen.

Läßt sich als Fazit des Seminars im öffentlichen Bereich ein Trend zu mehr gemeinschaftlichen Entwicklungen und zur Übernahme fremder Software fest stellen? Knappe Budgets werden die begünstigen -, und eine Reihe solcher Projekte laufen bereits. Die Grenzen werden jedoch durch die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der verschiedenen Institutionen vorgezeichnet. Es wird sehr darauf ankommen, wie es dem Nicht-Beamten-Typ unter der Mehrzahl der Öffentlich-Rechtlichen gelingt, die bisher noch mangelnde Flexibilität zu überwinden.

Rainer Hagemann ist freier Unternehmensberater