Annullierung der EG-Richtlinie abgelehnt

Die EG-Kommision behält den Zugriff auf TK-Märkte

27.11.1992

BRÜSSEL (vwd) - Die EG-Kommission hat nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes durchaus das Recht, Richtlinien zur Auflösung staatlicher Fernmeldemonopole zu erlassen.

Das oberste EG-Gericht wies in einem Urteil die Klagen Belgiens, Spaniens, Italiens und Frankreichs ab, die eine Annullierung der EG-Richtlinie über den Wettbewerb von TK-Dienstleistungen zum Ziel hatten.

Vor allem die belgische Regierung hatte argumentiert, daß die EG-Kommission keine normativen Vollmachten, sondern nur die Kompetenz habe, über die Einhaltung bestehender EG-Vorschriften zu wachen. Dem hielt der Europäische Gerichtshof nun unter Verweis auf seine frühere Rechtsprechung entgegen, daß das Vorgehen der EG-Kommission unter Berufung auf Artikel 90 der EWG-Gründungsverträge rechtmäßig sei. Die oberste EG-Behörde sei jedoch nicht befugt, die Auflösung langfristiger Fernmeldeverträge anzuordnen.