Der Normenausschuß Informationsverarbeitung (Nl), seine Aufgabe, Organisation und Arbeitsweise

20.04.1979

Die von der COMPUTERWOCHE veröffentlichte Serie über das Deutsche Institut für Normung e. V., DIN, (CW 39 bis 42/1978) wird in dieser Ausgabe )mit einem Bericht über den Normenausschuß Informationsverarbeitung (Nl) in DIN fortgesetzt. Aufgabe, Organisation und Arbeitsweise des Nl beschreibt Lutz Groenke.*

Aufgabe des NI

Die Aufgabe des Nl ist die Normung auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung im Hinblick auf die Kommunikation zwischen Mensch und Maschine, zwischen den Maschinen und zwischen den Menschen. Er führt diese Aufgabe nicht nur für das Bundesgebiet und Berlin (West) kraft des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN durch, sondern aufgrund der Satzung des DIN vertritt der NI auch die Deutsche Normung auf dem Gebiete der Informationsverarbeitung im Ausland, insbesondere auch in der Internationalen Normenorganisation ISO (International Organisation for Standardization), deren Sitz in Genf ist.

Die Organisation und Arbeitsweise des NI

Der NI ist für seine fachliche Arbeit eigenverantwortlich.* Er muß darüber hinaus Sorge tragen für seine Finanzierung, um die Kosten für die nationale und weltweite Normungsarbeit bestreiten zu können. Die Geschäftsstelle des NI bemüht sich daher ständig um die Gewinnung neuer Förderer, um den Erfördernissen der immer mehr an Bedeutung gewinnenden Normung - gerade auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung - nachkommen zu können.

Der NI, in dem über 400 ehrenamtliche Mitarbeiter aus Kreisen der Hersteller, Anwender, Behörden und der Wissenschaft tätig sind, gliedert sich entsprechend den "Richtlinien für Normenausschüsse" in die folgenden Organe:

- Mitarbeiterkreis

- Beirat

- Vorsitzender

- Arbeitsausschüsse - Geschäftsführer.

Die Funktion dieser Organe wird nachstehend erläutert:

Der Mitarbeiterkreis des Nl setzt sich insbesondere zusammen aus.

- den Anwendern von informationsverarbeitenden Anlagen, jedoch nach Möglichkeit nicht aus einzelnen Anwendern, sondern den zuständigen Organisationen der Anwender, um durch wenige Mitarbeiter einen großen Kreis zu erfassen,

- den interessierten technisch-wissenschaftlichen Vereinen und Normenausschüssen,

- den Herstellern, die in Deutschland informationsverarbeitende Systeme und/oder deren Komponenten fertigen und vertreiben.

Die Aufgaben des Mitarbeiterkreises sind die Wahl des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter sowie die Beschlußfassung über eine mögliche Auflösung des NI.

Für das Amt des Vorsitzenden und seines Stellvertreters können alle Mitarbeiter Kandidaten vorschlagen. Diese werden dann den Mitarbeitern eine Kandidatenliste zur Wahl gestellt. Für die Wahl der Beiratsmitglieder wird jedem Mitarbeiter eine Kandidatenliste zur Wahl beziehungsweise Auswahl vorgelegt. Diese Listen stellt der amtierende Beirat nach den ihm vorliegenden Vorschlägen des Fördererkreises und der sonst an den Normungsarbeiten des Nl interessierten Kreise zusammen.

Bei den Wahlvorschlägen ist darauf zu achten, daß der Fördererkreis nach Möglichkeit durch Obleute oder Beiratsmitglieder vergangener Amtsperioden vertreten wird, damit die Kontinuität der Arbeit gewahrt und die Erfahrung dieser Personen genutzt wird. Die Gruppe der sonst an den Normungsarbeiten des Nl interessierten Kreise soll im Beirat vorzugsweise durch die Anwender vertreten werden.

Der Beirat des NI ist für die Planung, Koordinierung, Finanzierung und für Grundsatzentscheidungen - vor allem auf dem Gebiet der regionalen und internationalen Normungsarbeit - zuständig. Er ist das oberste Gremium des NI, das den Arbeitsausschüssen Normungsvorhaben zuweist oder deren Vorschläge genehmigt und die Ergebnisse der Normungsarbeit vor ihrer Veröffentlichung (unabhängig von der Tätigkeit der Inneren Prüfstelle und der Normenprüfstelle des DIN freigibt.

Der Beirat hat insbesondere die folgenden Aufgaben:

das Arbeitsprogramm des Nl unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten und von Bedürfnissen der Allgemeinheit festzulegen und zu überwachen, Arbeitsausschüsse unter Festlegung ihres Arbeitsgebietes einzusetzen und aufzulösen,

die Facharbeit zu steuern und ihre Koordinierung innerhalb des Nl sowie mit anderen Normenausschüssen (zum Beispiel Mitträgerschaften) zu überwachen, die Beteiligung an der regionalen und internationalen Normungsarbeit zu steuern und zu überwachen sowie über wesentliche Änderungsvorschläge zu regionalen oder internationalen Nornen zu entscheiden, die notwendige Finanzierung der Arbeit des NI sicherzustellen,

für die Darstellung des Nl und seiner Arbeit in der Öffentlichkeit sowie für die Einführung seiner Normen in die Praxis zu sorgen, den Vorsitzenden bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.

Bei der Zusammensetzung des Beirates sind die Besonderheiten des Fachgebietes des Normenausschusses angemessen zu berücksichtigen. Die Mitglieder des Beirates sollen im Berufsleben stehen und Persönlichkeiten sein, die neben dem fachlichen Inhalt auch die wirtschaftliche Tragweite der Normen des jeweiligen Fachgebietes und deren Bedeutung für die Allgemeinheit übersehen und im Namen der sie entsendenden Stelle auch über die Finanzierung der Normungsarbeit des NI Entscheidungen treffen können.

Dem Beirat gehören an:

- der Vorsitzende und seine Stellvertreter,

- die Obleute der Arbeitsausschüsse,

- Vertreter aus dem Fördererkreis,

- Vertreter an der Normung interessierter Kreise, die nicht schon durch die oben genannten Mitglieder angemessen berücksichtigt wurden, und

- der Geschäftsführer des NI.

Der Beirat tritt, sofern nicht dringende Aufgaben ein außerordentliches Treffen erfordern, halbjährlich zusammen, wobei hauptsächlich Sachfragen der Normung diskutiert, neue Normungsvorhaben beschlossen und Norm-Vorlagen zur Veröffentlichung verabschiedet werden. Gemäß dem Fortschritt der Technik werden neue Arbeitsausschüsse (zum Beispiel "Datenbanken", "Offene Übermittlungssysteme der Informationsverarbeitung") eingesetzt und andere (zum Beispiel " Lochstreifen", "Lochkarten" ) aufgelöst. Auf den Beiratssitzungen oder auch in Arbeitskreisen des Beirates, die in der Regel nicht mehr als fünf Personen umfassen, werden die Arbeitsprogramme für die 36 Arbeits- und Unterausschüsse unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben und Arbeiten benachbarter Normenausschüsse koordiniert, um Lücken oder widersprüchliche Festlegungen im Deutschen Normenwerk von vornherein zu vermeiden.

Im Vordergrund der Beiratsberatungen des NI steht stets die internationale Normungsarbeit der International Organization for Standardization (ISO), in deren Technischem Komitee 97 "Computers and Information Processing auf internationaler Ebene die gleichen Aufgaben durchgeführt werden wie national im NI. Da in der Informationsverarbeitung eine rein nationale Normung wegen der Erfordernisse der weltweiten Kommunikation nicht sinnvoll ist, arbeitet der NI aktiv in allen Gremien des TC 97 mit. Auf die Arbeiten des TC 97 wird in einem gesonderten Aufsatz eingegangen werden.

Der Vorsitzende hat unter anderem die folgenden Aufgaben:

- den NI nach außen zu vertreten und dem Beirat vorzustehen,

- mit dem Präsidenten des DIN in übergeordneten Fragen zusammenzuarbeiten und dafür zu sorgen, daß die Grundnorm DIN 820, die Beschlüsse des Präsidiums des-DIN sowie die Beschlüsse des Beirates des NI beachtet werden,

- das Arbeitsprogramm des NI gemeinsam mit dem Geschäftsführer vorzubereiten,

- für die Überwachung der zweckmäßigen Verwendung der Geldmittel zu sorgen.

- Er hat insbesondere die Aufgabe, die Manuskripte für Normen gegenzuzeichnen und für den NI zur Veröffentlichung freizugeben.

Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter werden vom Beirat in der Regel in geheimer Wahl auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie sollen im Berufsleben stehen. Ihre Wiederwahl ist zulässig, jedoch soll ihre Amtszeit als Vorsitzender oder als stellvertretender Vorsitzender nicht länger als 6 Jahre hintereinander dauern. Insbesondere ist festgelegt, daß der Vorsitzende und seine Stellvertreter unterschiedlichen an der Normungsarbeit des NI interessierten Kreisen angehören müssen.

Die eigentliche Normungsarbeit wird in den Arbeitsausschüssen (AA) geleistet, wobei jeder Arbeitsausschuß Aufgaben seines Arbeitsgebietes an Unterausschüsse (UA) übertragen kann. Für die Beantwortung von Einzelfragen können alle Gremien auch Arbeitskreise (AK) einsetzen, die nach Lösung ihrer befristeten Aufgabenstellung auch aufgelöst werden. Arbeitskreise werden nicht institutionalisiert, sie arbeiten weitgehend informell, und sie sind im Organisationsplan des NI nicht aufgeführt.

Es muß an dieser Stelle jedoch erwähnt werden, daß die schöpferische Normungsarbeit sehr oft gerade in diesen Arbeitskreisen erfolgt. Die ersten Gehversuche einer neuen Norm geschehen zumeist in diesen Gremien, die gewöhnlich 3 bis 6 Fachleute umfassen und in diesen mit großer Effizienz in Klausuren oder auf dem Wege der Korrespondenz die wichtigsten Festlegungen einer neuen Norm vorgesehen werden. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden dem zuständigen Ausschuß zur Beratung rechtzeitig vor dessen nächster Sitzung zugeschickt, so daß die Mitarbeiter dieses Ausschusses eine - oder auch mehrere - Grundlage(n) für ihre Normungsarbeit besitzen, auf der sie gewöhnlich aufbauen.

Ein Arbeitsausschuß soll aus Gründen einer möglichst effizienten Arbeit aus nicht mehr als 21 Mitarbeitern bestehen.

Bei der Wahl seiner Mitarbeiter hat der Arbeitsausschuß insbesondere zu berücksichtigen, daß seine Zusammensetzung den Besonderheiten seines Arbeitsgebietes angemessen ist, die neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft und der jeweilige Stand der Technik in die Normungsarbeit eingebracht werden, und die Arbeitsfähigkeit nicht unter einer zu großen Mitarbeiterzahl leidet. Um die Kontinuität in der Arbeitsweise der Ausschüsse zu gewährleisten, werden Mitarbeiter, die in drei aufeinanderfolgenden Sitzungen nicht anwesend waren von der Mitarbeiterliste gestrichen.

Ein Arbeitsausschuß hat insbesondere folgende Aufgaben:

- ein Arbeitsprogramm für sein vom Beirat festgelegtes Arbeitsgebiet aufzustellen und als seine zentrale Aufgabe entsprechende Normen zu erarbeiten,

- sich rechtzeitig an der einschlägigen regionalen und internationalen Normungsarbeit aktiv zu beteiligen, insbesondere Vorschläge für die regionale und internationale Normungsarbeit zu entwickeln und zu bearbeiten, sowie die Mitglieder für die Delegation zu Sitzungen von regionalen oder internationalen Arbeitsgremien vorzuschlagen,

- über die Annahme regionaler und internationaler Normen zu beschließen. Beschlüsse über wesentliche Änderungsvorschläge oder Ablehnungen von regionalen oder internationalen Normen sind dem Beirat vorzulegen,

- zu beschließen, ob und welche Art der Normenkonformitätskennzeichnung für das durch die jeweilige Norm erfaßte Erzeugnis festgelegt werden soll,

- darüber zu wachen, daß seine zu erarbeitenden und bereits vorhandenen Normen in Einklang mit den Erkenntnissen der Wissenschaft und dem Stand der Technik sowie mit anderen Deutschen Normen stehen,

- Normen, für die der Arbeitsausschuß zuständig ist, falls erforderlich zu überarbeiten, zu ergänzen oder über ihre Zurückziehung zu beschließen.

Die Arbeitsausschüsse tagen im Mittel etwa drei- bis viermal jährlich an zwei bis drei aufeinanderfolgenden Tagen, wobei zu bedenken ist, daß die Sacharbeit von den ehrenamtlichen Mitarbeitern, die sich oft zu ad-hoc-Arbeitsgruppen oder Arbeitskreisen zusammenschließen, in Heimarbeit vor- und nachbereitet werden muß.

Erwähnt werden soll, daß die Mitarbeit in einem Arbeitsausschuß nicht von einer finanziellen Förderung des NI abhängig gemacht wird.

Auf den Obmann eines Arbeitsausschusses, der gewöhnlich vom Ausschuß für die Dauer von drei Jahren gewählt wird, kommen - ähnlich wie auf den Vorsitzenden des Normenausschusses - noch weitere Verpflichtungen zu: Er soll gemeinsam mit der Geschäftsstelle die Sitzungen des Arbeitsausschusses vorbereiten (zum Beispiel die Tagesordnung aufstellen), die Sitzungen des Arbeitsausschusses leiten und die Durchführung der im Arbeitsausschuß gefaßten Beschlüsse überwachen. Der Obmann hat den Arbeitsausschuß gegenüber dem Beirat zu vertreten und für die Beachtung der Beschlüsse des Beirates im Arbeitsausschuß zu sorgen. Es ist seine Aufgabe, die Manuskripte der im Arbeitsausschuß (und dessen Unterausschüssen) verabschiedeten Normen für druckreif zu erklären.

Es ist das Bestreben des NI, Fragen der Zuständigkeit im Beirat zu lösen, um in den Ausschüssen möglichst effektiv die erforderliche Sach- und Begriffsnormung durchführen zu können Dennoch kommt es innerhalb der Ausschüsse und zwischen ihnen hin und wieder zu gegensätzlichen Auffassungen, die geklärt werden müssen und deren Zeitaufwand der eigentlichen Normungsarbeit verlorengeht. Von diesem Problem ist insbesondere der Terminologie-Ausschuß AA 1 betroffen, der zusätzlich zu seiner Aufgabe, die Grundbegriffe der Informationsverarbeitung festzulegen, alle Vorlagen und Norm-Entwürfe des NI auf ihre begriffliche Richtigkeit prüft. Überdies zeigt sich mehr und mehr die Notwendigkeit, auch die Terminologie benachbarter Ausschüsse vor ihrer Veröffentlichung auf Widerspruchsfreiheit zu überprüfen. Eine ebenso umfangreiche Arbeitslast ergibt sich für den AA 1 durch die internationale Terminologiearbeit.

Aus diesem Grunde ist es eine wichtige Aufgabe der Obleute und der Geschäftsstelle dafür zu sorgen, daß die Arbeitsausschüsse nicht nur ihrem Aufgabenbereich entsprechend angemessen besetzt sind, sondern daß nur jene Kandidaten in den Mitarbeiterkreis aufgenommen werden, die bereit sind mitzuarbeiten.

Der Geschäftsführer des NI und seine Mitarbeiter sind Angestellte des DIN. Die Aufgabe des Geschäftsführers ist es, die Geschäfte des NI in fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht im Rahmen der Beschlüsse des Beirats verantwortlich zu führen, insbesondere:

- über das Einhalten von DIN 820, der Beschlüsse des Präsidiums und dieser Richtlinien durch die Organe des Nl zu wachen,

- die ehrenamtlichen Mitarbeiter bei der Normungsarbeit zu unterstützen und zu beraten,

- die Arbeit innerhalb des NI zu koordinieren und mit beruhenden Arbeiten anderer Normenausschüsse abzustimmen sowie im Rahmen des Fachgebietes Kontakte zu anderen Normenausschüssen und anderen technischen Organisationen zu pflegen,

Öffentlichkeitsarbeit zu pflegen,

- bei der Betreuung der übernommenen Sekretariate für die internationale Normungsarbeit die entsprechenden Satzungen und Richtlinien einzuhalten,

- vor Aufnahme eines neuen Normungsvorhabens abzuschätzen, welche finanziellen Aufwendungen damit verbunden sein werden,

- für die Anfertigung der Manuskripte für Norm-Entwürfe und Normen an Hand der Beschlüsse der Arbeitsausschüsse zu sorgen,

- die Vordrucke für die Manuskripte der Norm-Entwürfe und Normen sowie für die Kontrollabzüge zu unterzeichnen und die im Falle der Mitträgerschaft erforderlichen Unterschriften einzuholen,

- für die Aufstellung der Sitzungsberichte spätestens drei Monate nach der Sitzung zu sorgen, auch dann, wenn ein Schriftführer hierfür zuständig ist,

- den Haushaltsplan, in Einnahmen und Ausgaben gegliedert, für den Beirat aufzustellen,

- jedes Jahr einen Bericht über die Facharbeit des Nl vorzulegen und mindestens alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht in der Fachpresse zu veröffentlichen.

Der Geschäftsführer oder ein von Ihm beauftragter Mitarbeiter seiner Geschäftsstelle muß in allen Sitzungen der Organe des NI teilnehmen. Die Geschäftsstelle des Nl besteht aus sieben hauptamtlichen Angestellten, die 38 nationale Arbeitsausschüsse und Unterausschüsse betreuen, sowie die Arbeiten einer noch größeren Anzahl von regionalen und internationalen Gremien aktiv verfolgen. Die Geschäftsstelle ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschuß-Sitzungen, für die Erstellung der Sitzungsberichte, die Erarbeitung der Vorlagen für Nomen und Norm-Entwürfe sowie für die Beachtung aller Formalien und der Beschlüsse des Beirats. Die Geschäftsstelle ist ferner zuständig für die Offentlichkeitsarbeit (Pressnotitzen, Begleitartikel für neu erscheinende Normen und Entwürfe, Kontakte zur öffentlichen Hand, Erstellung von Jahresberichten, Teilverzeichnissen und Taschenbüchern, die die gültigen Deutschen Normen der Informationsverarbeitung umfassen und Verweise auf die entsprechenden Internationalen Normen enthalten etc.), für die Betreuung der von ihr geführten Sekretariate der ISO und für die umfassende Information aller Mitarbeiter.

Einen Überblick über die Arbeitsgremien des NI einschließlich der hierarchischen Anordnungen der Unterausschüsse zu den übergeordneten Arbeitsausschüssen zeigt der Organisationsplan des NI (Stand November 1977). Die Gremien des NI sind hierbei so dargestellt, daß sie ihren entsprechenden Ausschüssen des Internationalen Normenausschusses 97 (Technical Committe 97 "Computers and Information Processing"), der ISO (die zum Teil später als die entsprechenden deutschen Ausschüsse gegründet wurden), gegenübergestellt sind. Über die Mitarbeiter des NI in allen Gremien des TC 97 der ISO soll in einem anderen Aufsatz berichtet werden.

þDlN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei . Wer sie anwendet hat für die richtige Anwendung im konkreten Fall Sorge zu tragen. Durch das Anwenden von DlN-Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Eine Haftung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. und derjenigen. die an der Aufstellung der DlN-Normen beteiligt sind, ist ausgeschlossen.

Lutz Groenke ist Geschäftsführer des Nl