Copyright gegen offene Systeme?

25.10.1991

Mit einem Stoßseufzer leitete Frank-Michael Fischer seinen Beitrag über offene Systeme in der CW Nr. 42 vom 18. Oktober 1991 ein: "Hoffentlich ist das Thema bald erledigt" (Seite 7). Daß man ihm nicht beide Daumen drücken kann, dafür lieferte der streitlustige Unternehmensberater die Erklärung gleich selbst: "Offene Systeme beziehen auch heute noch einen Großteil ihrer Daseinsberechtigung aus der Marktstellung und der Geschäftspolitik der IBM." Meinte doch wohl: Big Blue sorgt schon dafür, daß geschlossene Systeme ein Thema bleiben. Wir fürchten, Fischer wird sich noch in Geduld üben müssen - und er weiß das.

Warum wir uns dieses Zitat herausgreifen? Nun, die IBM wird nicht müde, auf ihr Bekenntnis zu offenen Systemen hinzuweisen. "Open Enterprise" heißt es neuerdings in der IBM-Werbung. Gut, das ist Marketing. Etwas anderes ist es, wie sich Big Blue in konkreten Fällen verhält, wenn es etwa in Verhandlungen mit Kunden um die Migration auf Standard-Plattformen geht, die nicht der IBM-Kontrolle unterliegen. Wie offen die IBM-Welt ist, können am besten die Kunden beurteilen.

Also, nicht die Kritiker müssen sich rechtfertigen, wenn sie gegenüber der Open-Systems-Politik der IBM ein gesundes Mißtrauen hegen. Respekt verdient dagegen das Bemühen einiger Anwender, Druck auf die DV-Industrie auszuüben, um offenen Systemen zum Durchbruch zu verhelfen. Da zeigt es sich, wie die tatsächlichen Markt- und Machtverhältnisse aussehen.

Alarmierendes Beispiel: Es gibt Software, die es ermöglicht, von dem proprietären System /36 auf die AIX-Maschine RS/6000 umzusteigen. Nichts wie her damit, haben sich einige Software-Distributoren gesagt. Pustekuchen, die IBM-Hausjuristen brauchen nur mit dem Urheberrechtspapier zu wedeln, und schon bekommen die Interessenten kalte Füße (CW Nr. 42 vom 18. Oktober 1991).

Soll das bedeuten, daß Copyright und Interoperabilität von Programmen im Widerspruch stehen? Haben wir nicht seit Mai 1991 eine EG-Richtlinie zum Schutz von Software, die die Offenlegung von Schnittstellen, Voraussetzung für die Existenz offener Systeme, zur Auflage macht? Welch eine Fehleinschätzung, offenbar! Die "proprietäre" IBM, so hört man hinter vorgehaltener Hand, könne mit der neuen Copyright-Richtlinie gut leben. Kunststück: Ihre starke Lobby hat erreicht, daß sich die Brüsseler nicht zu einer eindeutigen Regelung durchringen konnten.

Sind die Anwender also wieder einmal die Gelackmeierten? Man sollte nicht zu schwarz sehen. Die Urheberschutz-Richtlinie, das stimmt schon, ist auslegungsbedürftig. Doch besteht Grund zu der Annahme, daß mit dem Ziel einer Stärkung der Open-Systems-Idee nachgebessert wird. Merke: Juristen sind lernfähig.