Web

Bundesfinanzministerium will im Internet nach Steuerbetrügern suchen

07.08.2001
Bundesfinanzminister Hans Eichel plant, Steuerbetrügereien durch Firmen, die im Internet tätig sind, einen Riegel vorzuschieben. Hierzu liegt ein Gesetzesentwurf vor, der die zentrale Suche im Internet nach solchen Unternehmen ermöglichen soll.

CW-Bericht von Jan-Bernd Meyer

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundesfinanzminsterium (BMF) plant, Steuerbetrügereien durch Firmen, die im Internet tätig sind, einen Riegel vorzuschieben. Hierzu liegt ein Gesetzesentwurf vor, der die zentrale Suche im Internet nach solchen Unternehmen ermöglichen soll. Ab dem 1. Januar 2002 tritt zudem ein Gesetz in Kraft, das Betriebsprüfern den Zugriff auf Daten auch an den PCs in den Unternehmen der Steuerpflichtigen erlaubt.

Berichte in den Medien hatten für Verwirrung gesorgt, weil sie suggerierten, das BMF plane möglicherweise, auf Datenbestände von Unternehmen in rechtlich nicht abgesicherter Weise zuzugreifen.

Hierzu sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, ihre Behörde werde keinesfalls ohne das Wissen von Unternehmen auf deren betriebswirtschaftliche Daten zugreifen. Vielmehr bewege man sich innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten, die durch die Betriebsprüfungs- und Abgabenordnung vorgesehen seien.

Seit dem 1. Januar 2000 gebe es diesbezüglich eine Neuregelung des Gesetzes “Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen”. Diese tritt ab dem 1. Januar 2002 in Kraft. Darin sind Grundsätze festgelegt, welche Möglichkeiten eine Betriebsprüfung für ihre Untersuchungen besitzt. Neu sei ab Anfang 2002, dass ein Unternehmen, welches seine Buchführung und seine steuerlich relevanten Daten aus der Lohnbuchhaltung und der Bilanzbuchhaltung auf PCs verarbeitet, diese digital vorgehaltenen Daten den Betriebsprüfern nicht nur als Papierausdruck, sondern auch direkt am Rechner zugänglich machen muss.

Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz

Ein ganz anderer Sachverhalt liegt bei dem Entwurf eines weiteren Gesetzes vor, dem Finanzexperten des BMF den sehr eingängigen Namen “Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuern” oder kurz “Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz” verpasst haben. Hiermit soll dem Bundesamt für Finanzen in Bonn die zentrale Verantwortung zugesprochen werden, im Internet nach solchen Firmen zu suchen, die den regionalen Finanzbehörden steuerrechtlich nicht gemeldet sind, trotzdem aber Geschäfte im Web tätigen.

Grundlage des Entwurfs ist der Umstand, dass die Steuerhoheit in Deutschland bei den 16 Bundesländern liegt, im Bundesgebiet also bei 16 Steuerverwaltungen. Diese müssen bislang unabhängig voneinander das Internet nach steuerbetrügerisch agierenden Firmen durchforsten. Um die Suche nach steuerrechtlich nicht gemeldeten Unternehmen zu rationalisieren, soll die Zuständigkeit hierfür von Länderebene in die zentrale Verantwortung des Bundesamts für Finanzen wechseln. Um diese Verschiebung der Zuständigkeit zu legitimieren, wurde nunmehr ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht.

Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) erklärte, das Bundesamt für Finanzen werde bei seiner Suche nach Firmen im Internet prüfen, ob ein Online-Auftritt unternehmerischen Zwecken diene. Das sei der Fall, so bald eine Firma etwas im Internet anbietet. Ob ein Unternehmen mit seinem Angebot aber überhaupt ein Geschäft macht und wie viel, das wiederum müsse dann die zuständige Finanzbehörde prüfen, an die das Bundesamt meldet, welches Unternehmen steuertechnisch nicht gemeldet sei.

Ondracek sagte, Stichproben von Steuerverwaltungen der Länder hätten ergeben, dass sehr viele der im Internet anbietenden Unternehmen steuerrechtlich überhaupt nicht erfasst sind. Diese zu finden und einem lokalen Finanzamt zuzuweisen sei die Aufgabe, die das Bundesamt für Finanzen erledigen solle.

Der Vorsitzende der Steuergewerkschaft sagte, es sei überhaupt noch nicht entschieden, wie viele Leute beim Bundesamt für Finanzen in Zukunft im Internet nach Firmen fahnden sollen. “Aber wir haben ja zehn Jahre Zeit, solche Unternehmen zu finden, erst dann verjährt Steuerhinterziehung.”

Die Sprecherin des BMF erklärte hierzu, es sei nicht so, dass beim Bundesamt für Finanzen eine Fahndungsstelle eingerichtet werden solle. Steuerfahndung sei etwas ganz anderes als Steuerermittlung. Es gehe vielmehr um die Umsatzbesteuerung, die bislang von den Länderfinanzämtern erledigt wurde. Jetzt erfolge eine zentral geregelte Beobachtung vom Bundesamt für Finanzen. Bei den Landesfinanzverwaltungen würden daraufhin entsprechende Auswertungen vorgenommen.