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Bitkom kritisiert Entscheidung über Pauschalabgabe auf PCs

05.02.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Branchenverband Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) hat die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts, künftig eine Pauschalabgabe von zwölf Euro pro verkauften PC zu erheben, stark kritisiert. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des deutschen IuK-Dachverbandes, erklärte, dass er keine Grundlage für eine Urheberabgabe sehen könne. So sei der PC kein Kopiergerät, mit dem man vergütungspflichtige Kopien im Sinne des Urheberrechts hergestellt könne, dies sei nur im Zusammenspiel mit anderen Geräten fällig, argumentierte er. Für diese, etwa Scanner, CD-Brenner oder CD-Rohlinge, würde jedoch bereits eine entsprechende Abgabe gezahlt. Rohleder kann daher keine Gegenleistung für eine zusätzliche PC-Abgabe erkennen. Im Gegensatz dazu hatten die Befürworter der Gebühr, die

Verwertungsgesellschaften wie VG Wort oder VG Kunst/Bild, argumentiert, dass die Computer genutzt würden, um Texte und Bilder zu vervielfältigen - etwa via Download aus dem Internet. Eine pauschale Abgabe wie bei Videorekordern oder Scannern ist daher nach ihrer Ansicht angemessen.

Die Bitkom wies außerdem darauf hin, dass eine im Ausland nicht gebräuchliche Urheberabgabe auf PCs enorme Wettbewerbsnachteile für PC-Hersteller und Händler aus Deutschland haben wird. Der Bitkom-Sprecher schätzt, dass die Pauschale ein jährliche Belastung in Höhe von 70 Millionen Euro bedeutet, die man wegen der niedrigen Margen in der PC-Branche nahezu komplett an den Verbraucher reichen müsse. Dadurch würden die Computer in Deutschland teurer und zumindest in den grenznahen Regionen würden Verbraucher ihre PCs dann eher im Ausland oder Internet kaufen.

Nach dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle am vergangenen Freitag haben die Parteien einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Fujitsu-Siemens kündigte bereits an, Einspruch einzulegen. (mb)