Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

02.11.2000
Der Arbeitsvertrag! Glücklich, wer ihn in den Händen hält! Doch bis die Korken knallen dürfen, ist meist ein hartes Stück Arbeit hinter sich zu bringen.

Die Inhalte eines Arbeitsvertrags sind nur bedingt festgelegt. Gesetzlich geregelte Bestandteile sind lediglich der Arbeitsort, die Tätigkeit und das Aufgabengebiet.

Darüber hinaus werden meist in Paragraphen folgende Inhalte festgelegt:

- dass Sie keine Nebentätigkeiten außerhalb der Firma annehmen dürfen
- der Arbeitsbeginn
- der Brutto-Arbeitslohn (Gehalt)
- die „Arbeitsverhinderung“. Sie betrifft im Allgemeinen den Krankheitsausfall des Arbeitnehmers. In der Regel muss am dritten Tag ohne Aufforderung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
- der Urlaubsanspruch
- ein Absatz über Ihre Geheimhaltungs- und Schweigepflicht
- ein Absatz über Probezeit und Befristungen

Prüfen Sie genau, ob alle Bedingungen richtig aufgeführt sind und fragen Sie auf jeden Fall noch einmal nach, wenn etwas nicht stimmt. Lassen Sie den Vertrag zur Sicherheit von einem guten Freund gegenlesen oder lassen Sie sich bei einem besonders komplexen Vertrag von einem Anwalt helfen.