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Amerikanischer Neonazi muss URL-Missbrauch abstellen

28.01.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Rechtsradikale Gary Lauck muss die Internet-Adressen bundesinnenministerium.com, bundesinnenministerium.org, bundesinnenministerium.net und verfassungsschutz.org an die Bundesrepublik Deutschland abgeben. Ein Schlichter der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) entschied Ende vergangener Woche, dass Lauck kein legitimes Interesse an den URLs habe.

Bisher führten die vier Adressen als sogenannte Co-Domains direkt auf die Homepage von Laucks Organisation NSDAP/AO. Über das Internet vertreibt der in Deutschland vorbestrafte Neonazi vor allem rechtsradikale Artikel, die in Deutschland verboten sind.