GDPdU: Archivdaten im Zugriff der Steuerbehörden

12.11.2003

Vorgelagerte Systeme sind Lösungen, mit denen steuerrelevante Daten und Belege erfasst und verarbeitet werden (zum Beispiel Scannen mit automatischer Klassifikation von Rechnungen und mit Übertragung ins ERP), deren Ergebnisse jedoch in ein Buchführungs-, ERP- oder vergleichbares System übertragen werden und dort für den Zugriff bereitstehen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Übertragung verlustfrei und nachvollziehbar sind und die originäre Information nicht verändert wird.

Häufig geben diese vorgelagerten Systeme aber nur Teile oder konsolidierte, verdichtete Daten an das Hauptsystem ab. Die Auswertbarkeit dieser Daten im Sinne des wahlfreien Zugriffs ist im Hauptsystem dann nicht mehr vollständig gegeben. Bei vorgelagerten Systemen kann es sich zum Beispiel um Kassensysteme, Zahlungsverkehrssysteme oder andere Lösungen handeln, in denen steuerrelevante Daten entstehen. Die Daten dieser Systeme rechnen zum Umfang einer digitalen Außenprüfung. Vorgelagerte Systeme sind im Regelfall nicht darauf ausgelegt Z1 und Z2 zu unterstützen und besitzen auch keine Funktionalität, um selektiv Datenträger nach Z3 zu erstellen. Häufig sind die Datenmengen so groß, etwa in Kommunikations-, Energie- und Handelsunternehmen, dass eine vollständige Übergabe nach Zugriffsart Z3 unmöglich ist.

Nebensystem

Unter Nebensystemen versteht man Systemlösungen, in denen steuerrelevanten Daten entstehen, gespeichert und verarbeitet werden, die nicht oder nur sehr stark verdichtet im Buchhaltungs- oder ERP-System vorliegen. Hierbei kann es sich um Materialwirtschafts-, Zeiterfassungs- oder E-Business-Anwendungen handeln, die eine eigenständige Logik und Speicherung besitzen. Die Daten dieser Systeme dürfen auch der elektronischen Steuerprüfung unterworfen werden. Sofern die steuerrelevanten Daten in diesen Systemen qualifiziert und identifiziert werden können, kann auch ein direkter Zugriff über die Anwendung möglich sein. Da Nebensysteme aber in der Regel nicht über den Programm- und Datenaufbau wie ein kaufmännisches System verfügen, kann der Zugriff nach Z1 und Z2 beschränkt sein. Es besteht daher im Regelfall auch bisher nicht die Möglichkeit, aus solchen Nebensystemen Datenträger für Z3 zu erstellen.

Archivsystem

Archivsysteme kommen erst dann ins Spiel, wenn in den operativen Haupt-, Neben- und vorgelagerten Systemen die steuerrelevanten Daten des Prüfungszeitraums nicht mehr auswertbar vorliegen. Angesichts der Aufbewahrungsfristen von sechs oder zehn Jahren ist die Auslagerung von Datenbeständen aus den Produktivsystemen besonders bei mittleren und größeren Anwendungen der Regelfall. In Archivsystemen entstehen jedoch selbst keine steuerrelevanten Daten, sondern sie dienen lediglich der Speicherung und der Bereitstellung der Daten. Die Auswertbarkeit und die Vollständigkeit muss von den Hauptsystemen und den Nebensystemen bereits bei der Übergabe der Daten an das Archivsystem sichergestellt sein. Die Frage der Aufgaben eines Archivsystems soll im Folgenden noch näher betrachtet werden.