GDPdU: Archivdaten im Zugriff der Steuerbehörden

12.11.2003

besonders die Strukturinformationen und veränderte Stammdaten.

Einfacher wäre es, archivierte Daten durch einen direkten Zugriff auf das Archivsystem auszuwerten - die meisten Lösungen halten dafür jedoch nur eingeschränkte Möglichkeiten vor.

Revisionssichere elektronische Archivsysteme zur Aufbewahrung steuerrelevanter Daten

Die Diskussion um die elektronische Archivierung hat inzwischen zu einer Klarstellung geführt. Elektronische Archivsysteme müssen selbst keine Auswertungsfunktionen wie ein Hauptsystem oder eine universelles Auswertungsprogramm besitzen. Sie unterliegen jedoch dann den Anforderungen der GDPdU:

Der wahlfreie Zugriff muss so abgebildet werden, dass die entsprechenden archivierten Daten auch vollständig bereitgestellt werden.

Die Speicherung muss so erfolgen, dass die Unveränderbarkeit der Daten sichergestellt ist.