GDPdU: Archivdaten im Zugriff der Steuerbehörden

12.11.2003

Das Archivsystem muss in quantitativer und qualitativer Hinsicht Auswertungs-möglichkeiten gewährleisten, die denen des Hauptsystems gleichwertig sind.

Während in anderen Gesetzen immer nur von Speicherung und Aufbewahrung die Rede ist, wird hier konkret von digitalen Speichermedien und Archivierung gesprochen. Die GDPdU verweist hier auf die entsprechenden Passagen in der Abgabenordnung (AO) und führt aus: "Originär digitale Unterlagen nach § 146 Abs. 5 AO sind auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu archivieren." Wie dies im Einzelfall zu geschehen hat, ist in den GoBS nachzulesen. Für das Thema Archivierung gewinnt die GoBS damit eine größere Bedeutung als die GDPdU selbst. Originär digitale Unterlagen nach der AO und den GoBS sind aber nicht nur maschinell auswertbare Datensätze, sondern auch Dokumente.

Der Begriff maschinell verwertbarer Datenträger impliziert, dass es einen Zugriff auf die Daten auf dem Speichermedium gibt. Nach den GDPdU heißt dies "wahlfreier Zugriff mittels eines Programmes". Im Prinzip sind dies für elektronische Archivsysteme Selbstverständlichkeiten, da sie in der Regel über eine Datenbank zielgenau die gewünschten Daten ermitteln und bereitstellen. Bei kleineren Datenmengen, die als Dateien gespeichert sind, kann sogar der Zugriff über ein Dateiverwaltungssystem ausreichend sein. Entscheidend ist jedoch unter dem Gesichtspunkt der Aufbewahrungsfristen, dass die Information über einen bestimmten Zeitraum maschinell verarbeitungsfähig bereitsteht. Angesichts der schnellen Veränderung von Komponenten, Betriebsystemen, Formaten und Standards eine Aufgabe, die nur durch die rechtzeitige, verlustfreie, die Information selbst nicht verändernde, dokumentierte und nachvollziehbare Migration der Daten von einem Medium auf ein anderes

bewältigt werden kann.

Der Anforderung, das Archivsystem mit Auswertungen zu versehen, die jenen im Produktivsystem in quantitativer und qualitativer Hinsicht gleichwertig sind, kann ein Archiv mit IDEA-Funktionalität bei entsprechender Ausgestaltung durchaus gerecht werden. Doch was bedeutet dies für die praktische Umsetzung und reicht IDEA wirklich aus?

IDEA-Client zielführend