GDPdU: Archivdaten im Zugriff der Steuerbehörden

12.11.2003

Als die Entwürfe zu den GDPdU zum ersten Mal im Jahr 2000 in die Öffentlichkeit gelangten, regte sich nur in Fachkreisen etwas Interesse. Selbst als die GDPdU rechtskräftig wurden, fand eine Diskussion lediglich in Fachzirkeln, bei den Archivsystemherstellern und bei Wirtschaftsprüfern sowie Steuerberatern statt. Erst sehr spät reagierten die Anwender. Zunächst die großen Unternehmen, in denen praktisch ständig eine Betriebsprüfung läuft und wo für den Prüfer längst der Zugriff auf die Daten möglich ist. Die breite Masse der Steuerpflichtigen und selbst die Steuerberater beginnen erst jetzt die Dimension der elektronischen Steuerprüfung zu erkennen.

Aufklärung tut not. So fühlen sich viele berufen, mit Argumentarien, Checklisten, Fragen- und Antwortenkatalogen, Leitlinien, Büchern, Folienvorträgen und Web-Seiten das Informationsbedürfnis zu stillen. Nach zwei Jahren GDPdU ist nunmehr eine Flut von Handreichungen zu beobachten. Einzelne Hersteller, Berater, Rechtsanwälte und Steuerberater, Verbände wie AWV, BitKOM, VOI sowie Industrie- und Handelskammern bedienen den Markt.

Doch nicht nur die GDPdU ließen Spielraum in der Interpretation, die erst zu dieser Flut von Leitfäden geführt hat, sondern auch die vielen Checklisten und Fragen- und Antwortenkataloge divergieren in ihren Aussagen. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass sich durch den Praxiseinsatz der elektronischen Steuerprüfung laufend neue Auslegungen und Problemstellungen ergeben, zum Teil aber auch darauf, dass aus wirtschaftlichem Interesse oder aus Positionierungsgründen die eine oder andere Interpretation favorisiert wird. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich seinerseits an dieser Leitfadenflut beteiligt. Der aktuell in der dritten Fassung vorliegende Frage- und Antwortenkatalog vom März 2003 auf der Web-Seite des BMF hat zwar in vielen Fragen zur Klärung beigetragen. Eine Reihe der Antworten hat aber erneut zur Verunsicherung geführt.

Die vielen Leitfäden haben zumindest eine positive Komponente. Sie können den Bundesfinanzbehörden Orientierungshilfe sein und für bekannte Probleme praktikable Lösungen vorschlagen. Endgültige Klarheit kann es aber nur durch das BMF selbst geben. Die GDPdU müssen überarbeitet, GDPdU und GOBS aufeinander harmonisiert und der Fragen- und Antwortenkatalog im Internet muss durch eine belastungsfähige, nicht nur die Finanzbehörden selbst verpflichtende, Sicherheit schaffende Ausarbeitung offiziellen Charakters ersetzt werden. Solange das BMF selbst nicht für Klarheit sorgt, ist immer neuen Interpretationen und Leitfäden Tür und Tor geöffnet.

Im Dschungel der Definitionen

Die GoBS und die GDPdU benutzen eine Reihe von Begriffen, die auf Softwaresysteme zur Verarbeitung und Speicherung von Daten abzielen. Zur Klärung dieser Begriffswelt hat auch das BMF beigetragen, ohne allerdings mit seinem Fragen- und Antwortenkatalog die grundsätzlichen Missverständnisse ausräumen zu können.