Zehn Schritte zum Web-Shop

Und? Läuft der Laden?

12.06.2003
Von von Heide

Die Rechte der Verbraucher wurden in letzter Zeit mit Änderungen in der Gesetzgebung gestärkt. Zu beachten sind in erster Linie das Fernabsatzgesetz, das Teledienstgesetz, die Informationspflichtenverordnung und die Preisangabenverordnung. Die wesentlichen Punkte: Ein Unternehmen muss sich vorstellen, und von jeder Seite aus muss der Punkt „Impressum“ zugänglich sein. Hierunter sind Kontaktmöglichkeiten aufzuführen: Name und Anschrift der Firma, Telefon- und Faxnummer, EMail- Adresse, Ansprechpartner, bei juristischen Personen Vertretungsberechtigte, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eventuell berufsspezifische Angabepflichten.

Im Shop-Angebot müssen sich eindeutige Informationen über Preise, Währung, Nebenkosten, Steuern, zusätzliche Gebühren und Versandkosten finden lassen. Vor dem Absenden der Bestellung muss der Brutto-Endpreis inklusive aller weiteren Kosten wie Versand oder Porto genannt werden. Auch Angaben über Kundendienst, geltende Gewährleistungsund Garantie- oder Kündigungsbedingungen müssen enthalten sein. Spätestens bei Vertragsabschluss müssen komplette Informationen zu Bezahlprozedere und AGBs aufgeführt werden, die sich speichern und ausdrucken lassen müssen. Es muss klar erkennbar sein, wann der Kaufvorgang ausgelöst wird. Optimal ist hier eine zusätzliche Sicherheitsabfrage, die der Kunde mit seinem „Okay“ bestätigt. Außerdem müssen eine Widerrufmöglichkeit innerhalb von 14 Tagen sowie das Recht auf Rückgabe des Produktes eingeräumt werden.

Und noch ein Tipp: Alle Erläuterungen sollten sich nicht nur an den Anforderungen des Gesetzgebers, sondern vor allem am Informationsbedürfnis des Kunden orientieren. Das lässt sich beispielsweise erreichen, indem Sie häufig gestellte Fragen (FAQ= Frequently AskedQuestions) exemplarisch auf einer Seite beantworten. (uk)

*Heide Witte ist freie Journalistin in München.