IT-Einkauf Teil 1

Softwareeinkauf ohne Reue

07.05.2009
Von Jürgen  Beckers und Gerry Wallner

Wer gefragt werden muss

Zudem sollten an der Erstellung des Lastenhefts alle Personen beteiligt sein, die von dem Projekt direkt oder indirekt betroffen sind. Auf diese Weise kann das Anwenderunternehmen gewährleisten, dass die Anforderungen und Interessen auf allen Ebenen umfassend berücksichtigt werden. Interne Widerstände gegen die Einführung - ein Problem, an dem viele Projekte scheitern - sind dann in aller Regel nicht zu erwarten.

Mit der Verabschiedung des Lastenhefts endet die Projektierungsphase. Auf Basis der hier definierten Anforderungen und Erwartungen kann der Auftraggeber den passenden Anbieter auswählen und den Vertrag ausarbeiten. (sp)

Mitwirkende am Lastenheft

Zu einem vernünftigen Lastenheft müssen unbedingt die folgenden Personen oder beitragen:

  • ein IT-Projekt-Manager (intern oder extern) mit fundierter Erfahrung in dem relevanten Softwarebereich, der die technischen und kaufmännischen Ziele und Anforderungen aufstellt;

  • der Entscheider, der die Einführung der Software veranlasst hat, um bestimmte betriebswirtschaftliche Ziele zu erreichen;

  • die für das Projekt zuständigen IT-Mitarbeiter, die sich um die Zusammenstellung der technischen Ist- und Soll-Vorgaben kümmern (Servicedesign);

  • die IT-Organisation, die für den Betrieb der Lösung verantwortlich sein wird (Service-Operation);

  • je ein Anwender und Entscheider aus den betroffenen Fachabteilungen und von den externen Partnern, etwa Händlern oder Lieferanten, die mit der Software künftig arbeiten sollen;

  • der verantwortliche Einkaufs- oder Finanzchef, dem die Budgetvorgaben und sonstigen Einkaufskonditionen mitgeteilt werden;

  • der auf IT-Beschaffung spezialisierte Hausjurist (intern oder extern), der die rechtlichen Anforderungen - etwa Nutzungsrechte und Einkaufsbedingungen - spezifiziert und prüft.