Risikofaktor Softwarepatentierung

19.03.2002
Von 
Alexander Freimark wechselte 2009 von der Redaktion der Computerwoche in die Freiberuflichkeit. Er schreibt für Medien und Unternehmen, sein Auftragsschwerpunkt liegt im Corporate Publishing. Dabei stehen technologische Innovationen im Fokus, aber auch der Wandel von Organisationen, Märkten und Menschen.

Der Weg zum angemeldeten Softwarepatent ist lang und schwierig. Passende Rechtschutz- oder Haftpflichtversicherungen gibt es aufgrund der unkalkulierbaren Risiken kaum.

In der Tat sind in Europa in den vergangenen Jahren bereits Tausende von Schutzrechten erteilt worden, die sich in ihrem Kern um Programme drehen. Nach der neuesten Statistik des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) erteilte die Behörde im Jahr 2001 rund 500 Patente „für softwarebezogene Erfindungen“. Dabei wurden Ausprägungen der Quelltexte nicht berücksichtigt, diese fallen nach wie vor unter das Urheberrecht. Das Beispiel des DPMA: Eine Textverarbeitung „als solche“ ist nicht patentierbar, Merkmale zur Steuerung des Programms wie etwa die Änderung der Seitengröße per Mausklick hingegen schon. Befürworter der Schutzrechte argumentieren mit der Innovationskraft, die von Patenten ausgeht: Weil es bereits eine Lösung für ein Problem gebe, müssten andere Entwickler mit dem gleichen Ziel einen neuen Weg finden - oder sie zahlen Lizenzgebühren. Kritiker, allen voran die

Open-Source-Gemeinde, befürchten einen großen administrativen Overhead und dadurch höhere Kosten. Schließlich müssen Patentexperten beschäftigt und bezahlt werden, was sich die freien Programmierer nicht leisten könnten. Zudem bleibe die Gefahr groß, unwissentlich fremde Schutzrechte zu verletzen.

Dass Softwarepatente unkalkulierbare Risiken bergen, wird durch die Angebote der Versicherungskonzerne deutlich: „Wir versichern keine einzelnen Patente, sondern das Unternehmen mit seinem gesamten Patentportfolio“, meint Robert Ebel, Underwriter der Axa Versicherung AG. Mit ihrem Angebot, dass sich auch auf Softwarepatente erstreckt, sind die Kölner fast schon eine Ausnahme im Markt, denn der Service wird auch kleineren Firmen und Technologiezentren angeboten.

Police für Kläger und Beklagte

Für Freiberufler und Open-Source-Programmierer kommt die Police allerdings auch nur in Ausnahmefällen in Frage, denn die Mindestprämie liegt bei 6000 Euro im Jahr. Darin enthalten sind eine Rechtsschutz- sowie eine Haftpflichtversicherung - falls man klagen will oder selbst verklagt wird. Allerdings lasse sich die Prämie nicht über den Daumen kalkulieren, so Ebel, denn es gebe von Fall zu Fall Unterschiede. Zudem müssen die Versicherten weiterhin dafür Sorge tragen, dass sie die Rechte Dritter nicht verletzen: „Eine Versicherung bedeutet nicht, dass das Risiko entfällt“, weist Ebel auf die Pflicht zur Patentrecherche hin.