Vor rund einem Monat hat die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zum Thema „Softwarepatente“ veröffentlicht. Im Grunde handelt es sich dabei um einen Kompromiss, der keine Seite - weder die Patentbefürworter noch deren Gegner - richtig zufrieden stellt. Ein Schutzrecht für Programme „als solche“ sowie für Geschäftsprozesse auf Softwarebasis wie in den USA soll es in Europa nicht geben; allerdings wird es generell möglich sein, Software durch Patente zu schützen. Diese muss direkt mit einer technischen Anwendung verknüpft, also „computerimplementiert“ sein, damit sie den Schutz anstreben kann.
Kaum ist der Entwurf verdaut, üben die Interessengruppen bereits Druck auf die Entscheidungsträger aus. Laut einer Stellungnahme des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) gehe die EU-Richtlinie nicht weit genug. Die Einführung eines umfassenden Patentschutzes für Software sei längst überfällig, heißt es, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas sicherzustellen. Man müsse Programme „von ihren diskriminierenden Fesseln“ lösen: Der ZVEI fordert Patente explizit auch für Software „als solche“, also ohne Bezug auf die Hardware.
Auch das Bundestagsmitglied Jörg Tauss hat die Justizministerin Herta Däubler-Gmelin in einem Brief aufgefordert, den EU-Richtlinienentwurf in seiner jetzigen Form nicht durchgehen zu lassen - allerdings aus anderen Beweggründen: Das Europäische Patentamt (EPA) habe laut Tauss bereits eine „Unmenge fraglicher Patente erteilt“; es sei nicht angemessen, auf Basis einer Fehlentwicklung „mit einem Federstrich“ im Nachhinein Rechtssicherheit herstellen zu wollen, so sein Argument.
500 Softwarepatente pro Jahr