Fachkommentar zum Thema Patentrecht

Kartellrecht schlägt Patentrecht

02.03.2012
Von Dr. Thomas Nägele
Patente sind als Innovationsanreiz unverzichtbar. Der aktuelle "Patentkrieg" in der Mobilfunkbranche zeigt aber, dass auch der Wettbewerb geschützt werden muss.
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Apple gegen Samsung, Samsung und Motorola gegen Apple, Motorola gegen Microsoft - die großen Namen der IT- und Mobilfunk-Branche treffen sich derzeit häufig vor Gericht. Am Landgericht Mannheim geht es aktuell um die Frage, ob und zu welchen Bedingungen ein Unternehmen seinen Wettbewerbern gestatten muss, bestimmte Grundlagenpatente zu nutzen.

Der Verbraucher bekommt die Auswirkungen der Rechtsstreitigkeiten bereits zu spüren: Gerade erst mussten iPhone-Nutzer hinnehmen, dass ihre Geräte Nachrichten nicht mehr automatisch aus dem Netz holen. Anfang Februar entfernte Apple kurzfristig eine Reihe älterer iPhone-Modelle sowie iPads, die nach dem UMTS-Standard funken, aus dem Online-Shop in Deutschland. In beiden Fällen hatte Motorola dem Wettbewerber vorgeworfen, ältere Patente zu verletzen.

Rechtsstreit treibt die Preise hoch

Die Unternehmen streiten vor allem darum, wie teuer die Nutzung von Grundlagenpatenten durch Wettbewerber werden darf. Das hat Folgen für den Preis der Geräte und könnte den Einsatz künftiger Innovationen erschweren. So fordert Motorola von Apple eine Lizenzgebühr in Höhe von 2,25 Prozent vom Umsatz mit den betroffenen Geräten, also rund eine Milliarde Dollar allein für das vergangene Jahr. Hohe Lizenzgebühren soll auch Microsoft an Motorola zahlen.

Apple sieht sich zusätzlich einer Forderung von Samsung ausgesetzt. Die EU-Kommission hat sich bereits eingeschaltet und untersucht, ob Samsung hier nicht seine Marktmacht missbraucht. Auch Apple und Microsoft haben bei der EU-Kommission beschwert. So wollen sie wollen erreichen, dass die Höhe der Lizenzgebühren begrenzt wird, wenn diese Grundlagenpatente für bestimmte branchenweit eingesetzte Technologien oder Standards essentiell sind.

Worum geht es geanau? Ein auf ein Erzeugnis gerichtetes Patent räumt seinem Inhaber das ausschließliche Recht ein, den patentierten Gegenstand herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen. Daraus folgt: Der Patentinhaber hat die Freiheit, zu entscheiden, ob - und wenn ja, zu welchen Bedingungen - er sein Schutzrecht an Dritte lizensiert. Das ist der Kern aller gewerblichen Schutzrechte.