Gebrauchtsoftware

Second-Hand-Lizenzen - raus aus der Schmuddelecke

09.03.2009
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.

Softwarehersteller wollen Kontrolle behalten

Die Softwarehersteller, allen voran Microsoft, dessen Produkte am häufigsten im Gebrauchtmarkt kursieren, versuchen, die Kontrolle über den Markt zu behalten, und fordern unter Berufung auf die eigenen Lizenzbestimmungen, dass sie den Deals zustimmen müssten. "Wenn alles rechtens ist, warum nicht den Hersteller mit einbinden?", fragt Swantje Richters, Senior Attorney der Microsoft Deutschland GmbH. Außerdem sei es keineswegs so, dass Microsoft alles verbiete. Bei Veränderungen der Firmenstruktur wie Spinoffs oder Übernahmen will der Konzern lediglich informiert werden. Auch in anderen Fällen sei eine Übertragung erlaubt, solange die Lizenzbestimmungen eingehalten würden. "Wir sind gar nicht so hart", beteuern die Microsoft-Verantwortlichen.

Das klang in den vergangenen Jahren oft anders. "Unternehmen, die sich für gebrauchte Softwarelizenzen entscheiden, installieren und nutzen oft Raubkopien", hieß es in einer Mitteilung vom Frühjahr 2007. Wer einzelne Lizenzen aus einem Volumenvertrag heraus verkaufe beziehungsweise kaufe, mache sich möglicherweise des Vertragsbruchs schuldig und damit strafbar. "Käufer gebrauchter Software aus Volumenverträgen gehen deshalb mit dem Erwerb ohne Nachweis der ausdrücklichen Zustimmung durch Microsoft das Risiko eines unwirksamen Kaufs und des Verlusts ihrer bereits geleisteten Zahlungen ein", schrieb der Konzern in einem Brief an Partner und Kunden. Auch die Lobby-Verbände der IT-Industrie wurden mobilisiert. Der Erwerb von gebrauchter Software sei nicht ohne Risiko, hieß es von Seiten der Business Software Alliance (BSA). Beim Handel von gebrauchter Software müsse man sich im Klaren darüber sein, dass nicht grundsätzlich jede Übertragung rechtlich zulässig sei, warnte der Bitkom.

Doch mit wachsendem Selbstvertrauen wehren sich die Gebrauchthändler. Beispielsweise erwirkte die Preo AG vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft, wonach der Konzern nicht mehr behaupten darf, eine Übertragung von Lizenzen aus Volumenpaketen bedürfe der Einwilligung des Herstellers, ansonsten handle es sich um Raubkopien. Auch Usedsoft-Geschäftsführer Schneider geißelte in der Vergangenheit ein ums andere Mal die Taktik Microsofts, die Kunden einzuschüchtern und den Gebrauchtmarkt zu kriminalisieren.