Mini-GmbH dank MoMiG

GmbH-Gründungen sollen leichter werden

09.07.2008
Von Dr. Volker Baldus

Geschäftsführer können nicht mehr so leicht abtauchen

Durch das MoMiG wird aber nicht nur alles leichter und günstiger, es soll auch die Haftung verschärft werden. Aufgrund der relativ geringen Kapitalausstattung gehört die GmbH schon seit jeher zu den insolvenzanfälligen Unternehmen. Durch die Gründung von haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften ohne Mindeststammkapital könnte sich die Insolvenzquote noch weiter erhöhen. Die in der Vergangenheit häufig vorgekommenen "Bestattungsfälle" sollen effektiv bekämpft werden.

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Geschäftsführers, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gesellschaft einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Insolvenzantragpflicht wurde oft durch ein "Abtauchen" des Geschäftsführers umgangen, die Gläubiger der Gesellschaft gingen am Ende dann meist leer aus.

Künftig sind die Gesellschafter im Fall der Führungslosigkeit der GmbH verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes einen Antrag zu stellen. Einem "Abtauchen" soll auch dadurch entgegengewirkt werden, dass in das Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift eingetragen werden muss. Wenn unter diese Anschrift eine Zustellung von Gerichtsbeschlüssen, Klagen etc. unmöglich ist (weil keiner die Dokumente mehr entgegennimmt), dann kann gegenüber der GmbH auch eine vereinfachte öffentliche Zustellung im Inland bewirkt werden. Diese soll unter anderem der ordentlichen Abwicklung des Insolvenzverfahrens und damit der Sicherung einer eventuell vorhandenen Masse dienen.

Wenn im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Einwände mehr vorgebracht werden, könnte das MoMiG im Oktober/November 2008 in Kraft treten. (ka)

* Dr. Volker Baldus ist Rechtsanwalt bei dem Online-Rechtsportal janolaw.