Was der Gesetzgeber sagt
Personenbezogene Daten zur Bereitstellung durch Telemedien dürfen nur erhoben und verwendet werden,
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Soweit es das Telemediengesetz (TMG) erlaubt
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oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht
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oder wenn der Nutzer darin einwilligt.
Die erste Frage in diesem Zusammenhang lautet: Wer ist hier eigentlich rechtlich verantwortlich? Entscheidend ist zunächst, welche Daten an Facebook übermittelt werden. Der Website-Betreiber erhält hier aber keine Einsicht. Er kann also nicht erkennen, welche Art von Daten und wie viele davon durch den Like-Button konkret an Facebook übermittelt werden. Deshalb stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Website-Betreibers überhaupt eine Übermittlung personenbezogener Daten vorliegt. Facebook jedenfalls kann die übermittelten Daten zumindest seinen registrierten Benutzern zuordnen.
Aber gibt es überhaupt einen Personenbezug im rechtlichen Sinn? Reicht dafür die objektive Möglichkeit aus, eine bestimmte Person zu identifizieren? Oder sind die subjektiven Kenntnisse und Fähigkeiten der jeweiligen Stelle (hier: des spezifischen Website-Betreibers) ausschlaggebend? Diese Frage ist sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur umstritten und bereits im Hinblick auf IP-Adressen aus Sicht eines Nicht-Providers ausgiebig diskutiert worden.
Teile der Rechtsprechung und mit ihr die Datenschützer vertreten die Auffassung, dass die objektive Möglichkeit durchaus reicht. Schließt man sich dieser Ansicht an, so setzt eine Verwendung der übermittelten Informationen entweder eine Rechtsvorschrift oder eine Einwilligung voraus. Anderenfalls wäre sie datenschutzrechtlich unzulässig.
- Facebook?
Bevor Sie in Facebook aktiv werden, sollten Sie Gebrauch von den zahlreichen Sicherheits- und Privatsphäreneinstellungen machen, die das soziale Netzwerk bietet. Diese sind nicht wirklich übersichtlich und teilweise schwer zu durchschauen. Wir geben Ihnen eine kleine Tour. - Kontosicherheit 1
Legen Sie zunächst bei der Kontosicherheit fest, dass Sie mit gesichertem HTTPS auf Facebook unterwegs sind. - Ab zur Privatsphäre
Direkt über dem Punkt Kontosicherheit finden Sie den Zugang zu allen Privatsphären-Einstellungen... - Default fails
Hier wählen Sie aus, welche Ihrer Kontakte und Nicht-Kontakte was von Ihnen sehen und finden darf. Die "empfohlenen" Voreinstellungen sind nicht gerade das Gelbe vom Ei! - Anwendungen
In den Einstellungen zu "Anwendungen, Spiele und Webseiten" spezifizieren Sie die getroffenen Vorgaben im zweiten Schritt noch genauer. Über "Informationen, die durch deine Freunde zugänglich sind"... - Anwendungen 2
...haken Sie ein und aus, was Sie brauchen. - Umgehende Personalisierung
Der Punkt "umgehende Personalisierung" im Menü "Anwendungen, Spiele und Webseiten" erlaubt eine Deaktivierung des Profil-Gekungels mit zahlreichen Partnerseiten. Notwendig und möglich ist dies aber nur, wenn die entsprechenden Profileinstellungen gesetzt / nicht gesetzt wurden. - Umgehende Personalisierung 2
Ein Video erklärt genauer, was es mit der umgehenden Personalisierung auf sich hat. - Öffentliche Suche
Die "öffentliche Suche" versteckt sich ebenfalls im Menü "Anwendungen, Spiele und Webseiten". Hier legen Sie per Klick fest, ob Ihr Facebook-Profil in Suchmaschinen auftaucht oder nicht. - Vernetzen
Der Punkt "Auf Facebook vernetzen" führt zu allgemeinen Profileinstellungen wie Vorgaben darüber, wer private Nachrichten und Freundschaftsanfragen senden darf. - Benutzerdefiniert: Fotos
Die "benutzerdefinierten Einstellungen" sind ebenfalls vielfältig. Wer darf Fotos sehen, auf denen Sie markiert wurden? - Benutzerdefiniert: Lokalisierung
Wer darf die Orte kennen, die Sie besucht haben? - Ganz zum Schluss: Freunde finden
Sind Ihre Privatsphäreneinstellungen sauber getroffen, können Sie nun anfangen, zu entscheiden, wen Sie in Ihre Freundesliste aufnehmen. - Facebook! Aber sicher!
Nun steht dem grenzenlosen Kontakteknüpfen nichts mehr im Wege...