Facebook und der Datenschutz

"Gefällt mir" - Button birgt Risiken

29.11.2011
Von Marcus Kirsch
Vorsicht Falle: Wer den "Like-Button" von Facebook nutzt, kommt schnell in eine juristische Grauzone.
Foto: Fotolia/Steffen Persiel

Die Idee ist auf den ersten Blick sehr reizvoll: Ein Website-Betreiber, der den Like-Button in seinen Internet-Auftritt oder eine bestimmte Seite einbindet, erhält einen echten Mehrwert: quasi kostenlose Werbung innerhalb der riesigen Facebook-Gemeinde. Denn wenn ein Nutzer diesen Knopf anklickt und gleichzeitig in Facebook eingeloggt ist, macht er damit in seinem Profil deutlich, dass er das jeweilige Produkt und den Anbieter sympathisch findet.

Die dazu notwendigen Daten werden an Facebook übermittelt. Anhand dieser Informationen kann der Netzwerk-Betreiber sodann Nutzerprofile erstellen und personalisierte Werbung einblenden.

Aber es gibt in diesem Zusammenhang einige rechtliche Unklarheiten. Nicht ersichtlich ist beispielsweise, ob Besucherdaten erst an Facebook übermittelt werden, wenn der Button angeklickt wird oder ob dies allein durch die Einbindung des Plugins, also bei einem bloßen Besuch der Website ohne Klick auf den Button der Fall ist.

Teaserbild: Foto: Fotolia, r. classen