Arbeitszeitkonten bringen Vorteile für alle

09.06.2004
Von Klaus Bindemann

Flexible Lösung für Mitarbeiter

Das Zeitwertkonto ist ein neuer Ansatz der flexiblen Lebensarbeitszeitplanung. Die Altersgrenze für die Sozialversicherungsrente nach vorangegangener Altersteilzeit wurde schrittweise vom 60sten auf das 63ste Lebensjahr angehoben. Auch die staatliche Förderung der Altersteilzeit gilt nur noch für Arbeitnehmer ab 55 Jahren, die ihre Arbeitszeit vor dem Jahr 2010 reduzieren wollen. Diese Förderung dürfte nach heutigem Ermessen kaum verlängert werden. Im Unterschied zu den nachteiligen gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmer setzt das Zeitwertkonto auf die betriebliche und private Vorsorge: Der Anspruch auf vorzeitigen Renteneintritt oder individuell vereinbarte Altersteilzeit, den sich ein Mitarbeiter durch langfristige Ansparungen im Zeitwertkonto erworben hat, wird somit Teil seiner Eigenvorsorge.

Abgesichert sind die Guthaben des Mitarbeiters durch ein Anlagekonzept, für dessen laufende Betreuung weder Depotgebühren noch der für Fonds übliche Ausgabeaufschlag zu berappen sind. Basis sind sieben thesaurierende Dachfonds sowie ein Geldmarktfonds, die individuell auf das gewünschte Risiko- oder Sicherheitsbedürfnis des Anlegers zugeschnitten werden. Favorisiert beispielsweise ein lediger Mitarbeiter in jungen Jahren eine renditeorientierte Anlage, wird sein älterer Kollege eher auf Sicherheit achten.

Kleingedrucktes lesen

Bei aller Attraktivität, die das Zeitwertkonto aus Sicht des Mitarbeiters mit sich bringt, sollten die Risiken freilich nicht verschwiegen werden. Der Beschäftigte erwirbt mit dem Zeitwertkonto weder eine Versorgungszusage noch einen Versicherungsschutz. Das Risiko des Werterhalts oder der Verzinsung des Guthabens liegt bei ihm. Gerät das Unternehmen oder sein Arbeitsplatz in Gefahr, hält sich das Risiko in Grenzen, zumal Guthaben auf Zeitwertkonten gegen Insolvenz zu schützen sind.

Doch was passiert mit dem Guthaben, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt? Hier existieren drei Varianten. Hat das neue Unternehmen ebenfalls ein Zeitwertkonten-Modell eingeführt, kann sein Guthaben auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Anders als 1998 bei der Verabschiedung des "Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" (Flexi-Gesetz) vom Gesetzgeber erwartet, haben sich bisher nur sehr wenige Unternehmen bereit erklärt, Zeitwertkonten in Geld zu führen. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der neue Arbeitgeber ein Zeitwertkonto-Modell anbietet, noch gering. Damit verbleibt die Möglichkeit zur Übertragung des angesammelten Guthabens auf eine gesetzlich zugelassene Form der betrieblichen Altersvorsorge. Lehnt der Mitarbeiter diese Option ab, muss ihm das angesparte Kapital direkt ausgezahlt werden. Die beiden erstgenannten Alternativen sichern den günstigen Steuer- und Sozialversicherungsstatus, bei einer direkten