Ein Mitarbeiter, der seine Kollegen als "Speckrollen" und "Klugscheißer" bezeichnet hat, darf im Unternehmen bleiben. Das hat ein Arbeitsgericht entschieden.
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Ein Mitarbeiter, der seine Kollegen als "Speckrollen" und "Klugscheißer" bezeichnet hat, darf im Unternehmen bleiben. Das hat ein Arbeitsgericht entschieden.
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Har ein Arbeitnehmer mit dem Wagen seines Arbeitgebers einen Unfall verursacht, muss er die Vollkasko-Selbstbeteiligung aus der eigenen Tasche zahlen.
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Ein Arbeitnehmer, der seinen mobilen Dienst-PC mit in den Urlaub nimmt und dort ausgiebig im Internet surft. muss seinem Arbeitgeber die Telefonkosten erstatten.
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In wirtschaftlich schlechten Zeiten versuchen Arbeitgeber oft, die Löhne ihrer Arbeitnehmer zu kürzen. Unter welchen Bedingungen dies erlaubt ist, erläutert Dr. Christian Salzbrunn*.
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