Risikofaktor Burnout

Wie Unternehmen ihre Mitarbeiter schützen können

03.09.2010
Von Ellen Maier

Den Totalausfall verhindern

Die Zahl derer, die sich im Beruf dopen, steigt. Gemäß einer DAK-Studie aus dem Jahr 2008 zum Doping am Arbeitsplatz gaben 43,5 Prozent an, dass sie wissen, dass beispielsweise Psychopharmaka auch bei Gesunden wirken. Über 77 Prozent erhielten aus ihrem Umfeld Empfehlungen für Medikamente zur Leistungssteigerung. Unternehmen mit nachhaltigen Strukturen und weniger Konkurrenzdruck können einen großen Beitrag zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter leisten. Besonders, wenn sie beachten, dass eine Leistungsentwicklung - wie im Sport - auch Regenerations- und Ruhephasen benötigt.

Rechtstipp Burnout

In der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis zeigt sich, dass Arbeitnehmer bei psychischen Erkrankungen vor allem bei Depressionen und Burnout, häufig mehrere Wochen oder gar mehrere Monate arbeitsunfähig sind. Ebenso zeigt sich, dass mit zunehmender Häufigkeit und Dauer derartiger Erkrankungen die Rückkehr ins Arbeitsleben problematischer wird. Nicht selten steht dann die Frage im Raum, ob eine Fortführung des Anstellungsverhältnisses sinnvoll ist oder ob nicht vielleicht doch eine einvernehmliche Trennung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Alternative darstellt. Wenn der Arbeitgeber eine Beendigung des Anstellungsverhältnisses wünscht, der Arbeitnehmer aber nicht zu einer gütlichen Trennung bereit ist, steht meist eine personenbedingte Kündigung aufgrund Krankheit im Raum. Neben der Häufigkeit und Dauer der krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Vergangenheit kommt es für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung besonders darauf an, ob der Arbeitgeber eine so genannte negative Prognose darlegen und beweisen kann, wonach auch künftig mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist, die störende Auswirkungen auf das Anstellungsverhältnis haben. In jedem Fall sollte ein Arbeitgeber vor einer personenbedingten Kündigung versuchen, diese durch berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere eine (stufenweise) Wiedereingliederung beziehungsweise ein geeignetes Überbrückungsprogramm, zu vermeiden.

Dr. Robert Gorschak ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds in München.