Wechsel des IT-Dienstleisters

Vorsicht vor der Kostenfalle

15.05.2011
Von Christoph Lüder
Der Wechsel des IT-Providers birgt Kostenfallen. Welche Zahlungen schnell den Preisvorteil auffressen, lesen Sie hier.

Die Marktforscher GfK und Serviceplan haben in einer Studie herausgefunden, dass die Markentreue der Deutschen weiter schwindet. Der für Konsumgüter ermittelte Trend der nachlassenden Kundenbindung lässt sich auch in anderen Bereichen feststellen, zum Beispiel bei hochwertigen Investitionsgütern wie Automobilen, aber auch im Dienstleistungssektor. Vielfach sind die Produkte der Anbieter kaum noch voneinander zu unterscheiden, und in einigen Branchen wird sogar damit geworben, dass ein Anbieterwechsel per Mausklick oder einer Postkarte erfolgen kann.

Böse Überraschung durch Einmalkosten

Ganz so einfach ist es bei komplexen IT-Dienstleistungen nicht. Dennoch sind auch in diesem Sektor die Wechselhürden deutlich gesunken. Allerdings sollten wechselwillige Unternehmen nicht den Fehler machen, in ihrer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung allein die laufenden Betriebskosten für die kommenden Monate als Entscheidungsgrundlage zu nehmen. In diesem Fall könnten sie eine böse Überraschung durch die anfallenden Einmalkosten erleben. Die erwarteten Einsparungen können nämlich im schlimmsten Fall von den Wechselzahlungen komplett aufgezehrt werden. Am Ende würde der Umstieg dann sogar eine wirtschaftliche Verschlechterung bedeuten.

Nachfolgend wird ein Überblick darüber gegeben, welche Kosten in welcher Höhe anfallen können, wenn eine Ablösung des Service-Providers geplant ist.

Kostenfalle Transition

Als Transition wird der Übergang der Betriebsverantwortung von einem Dienstleister auf einen anderen bezeichnet. Bevor der neue Provider diese Verantwortung übernimmt, wird er sich eingehend auf seine Aufgaben in einem dem Wechsel vorausgehenden Projekt vorbereiten. Achtung: Die Kosten hierfür sind in der Regel nicht in den laufenden Aufwendungen für den Betrieb enthalten, sondern werden separat abgerechnet. Viele Anbieter weisen hierfür im Rahmen der Ausschreibung eine erste Preisindikation aus, die jedoch immer mit Vorsicht zu betrachten ist. Der Grund: Dienstleister, die bislang keine Geschäftsbeziehung mit dem ausschreibenden Unternehmen unterhalten, können die Kosten nur grob schätzen. Als Anhaltspunkt kann aber die Formel dienen, dass die Aufwendungen für eine Transition zehn Prozent der Jahreskosten eines Service nicht überschreiten sollten. Darüber hinaus gilt es für wechselwillige Firmen unbedingt zu berücksichtigen, dass für die Transition höchstwahrscheinlich auch der bisherige Dienstleister benötigt und er seine Teilnahme in Rechnung stellen wird. Die Kosten des Übergabeprozesses können sich auf diesem Weg möglicherweise verdoppeln.