Der Bitkom unterstreicht aber, dass eine intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen kann. Vor einer Kündigung muss ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter jedoch diesbezüglich zunächst abmahnen.
Weitere Informationen finden sich im Bitkom-Leitfaden "Die Nutzung von Email und Internet im Unternehmen", der zum kostenlosen Download bereit steht.