Streit um Namensrechte im Internet

27.06.2006
Von Wolfgang Fritzemeyer

Im zweiten vom Landgericht (LG) München I entschiedenen Fall wies das Gericht eine Klage auf Löschung einer Internet-Adresse auf Grund fehlenden Bezugs des Namens des registrierten Inhabers und Beklagten zu dem Namen der Domain ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Beklagten die Nutzung des Namens und der Internet-Adresse vom eigentlichen Namensträger gestattet war.

OLG Stuttgart, Urteil vom 04.07.2005, Aktenzeichen. 5 U 33/05 und LG München, Urteil vom 28.04.2005, Aktenzeichen. 34 S 16971/04.