Schily: Sicherheitstechnik ist Zukunfts-Chance für deutsche IT-Industrie

04.07.2005

„Wirklich stark“ sei die deutsche IT-Branche - neben Mobilkommunikation, Anwendungssoftware, Middleware und Chip-Technologie - in der Sicherheitstechnologie, so Schily. „Wenn also Chipkartentechnologie und Sicherheitstechnologien, wie die Kryptologie und die Biometrie, zu unseren Stärke zählen“, folgerte er, „dann muss man in der jetzigen Situation strategisch handeln und sich auf diese Kernbereiche weiter konzentrieren.“ Wichtig sei vor allem, neben staatlichem Engagement, sei entsprechendes Engagement der Wirtschaft.

Besonderes Augenmerk legte Schily auf die RFID-Technik, bei deren Einsatz gegen Terrorismus er Deutschland schon heute in führender Position sieht. “Intelligente Umgebungen und Alltagsgegenstände“ wie Logistiksysteme mit RFID seien Schlüsseltechnologien, mit denen bereits heute ein beträchtlicher Nutzen für die Wirtschaft erzielt werden könne. Zurzeit liegen die Hauptanwendungsgebiete für diese Technologie im Bereich des Handels, der Logistik und der Medizin. Es gebe jedoch viele andere Beispiele, wie man diese neue Technologie anwenden könnte, jedoch verfolgen sehr viele Unternehmen diese Entwicklung nicht mit und versäumen so ihre Chancen.

Die Bundesregierung dagegen, so Schily, habe wirklich frühzeitig“ die Potenziale dieser Technologie erkannt - gerade auch für Zwecke der Sicherheit. Als Beispiel nannte der Minister die Tickets für die Fußball WM 2006, deren eingebauter RFID-Chip Name, Geburtsdatum, Nationalität, Ausweisnummer und möglichst auch die favorisierte Mannschaft der Stadionbesucher erfassen soll. Im Containerverkehr - weiteres Beispiel - könne mittels RFID-Technik das unbefugte Öffnen eines Schiffs-Containers gemeldet und Daten über den Inhalt (Strahlung, Temperatur, Giftstoffe) übermittelt und so die illegale Ein- und Ausfuhr von Waffen und Sprengstoff oder die unbemerkte Einschleusung von Personen verhindert werden. Als drittes Beispiel nannte Schily den „E-Pass“ der auf einem kontaktlosen Lichtbild und s Fingerabdrücke der Inhaber enthalten soll.