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Oracle vs. Usedsoft: Schlammschlacht um Second-Hand-Software

11.08.2006

Begonnen hatte der Streit zwischen Oracle und Usedsoft Anfang des Jahres (siehe auch: Oracle geht gegen Lizenzhändler vor). Die Oracle-Verantwortlichen waren Anfang 2006 vor den Kadi gezogen, weil Usedsoft lediglich die Nutzungsrechte für Software weiter veräußern wollte, die Kunden jedoch aufforderte, sich die entsprechende Software von der Internet-Seite Oracles herunter zu laden (siehe auch: Oracle geht gegen Lizenzhändler vor). Laut dem Urteil des Landgerichts vom 19. Januar dieses Jahres (Aktenzeichen 7 O 23237/05) verletze dieses Vorgehen das allein dem Softwarehersteller zustehende Vervielfältigungsrecht. Es sei zulässig, dass Oracle seinen Kunden im Rahmen der Lizenzbestimmungen nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte einräume. Diese dürften nicht an Dritte übertragen werden.

Daran ändere auch der Erschöpfungsgedanke nichts, wonach ein einmal in Umlauf gebrachtes Produkt ohne Zustimmung des Rechteinhabers weiter verkauft werden darf. Mit einer einstweiligen Verfügung verboten die Richter dem Lizenzhändler den Weiterverkauf gebrauchter Oracle-Software. Nachdem Usedsoft in Berufung gegangen war (siehe auch: Streit um Gebrauchtsoftware geht weiter), hatte das OLG am 3. August den Spruch des Landgerichts bestätigt (Aktenzeichen 7 O 23237/05). Usedsoft-Chef Schneider monierte, es gebe auch mit den jüngsten Urteilen keine rechtliche Klarheit. Die künstliche Unterscheidung zwischen der Softwareübertragung online oder via CD verkompliziere das Thema. Softwarekunden könnten nicht sicher sein, in welchem Besitzverhältnis sie zu ihrer gekauften Software stünden. Schneider kündigte an, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. (ba)