Vorteile des Leasings
Ein Betrieb, der betrieblich genutzte Gegenstände least statt kauft, kommt grundsätzlich in den Genuss folgender Vorteile:
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Statt eines einmalig höheren Betrages fließt ein kontinuierlicher niedrigerer Betrag aus dem Firmenvermögen. Das bedeutet: Die Liquidität wird geschont.
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Die Leasing-Raten können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben steuerlich voll abgesetzt werden.
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Leasing-Verträge sind grundsätzlich bilanzneutral. Das heißt: Sie erscheinen nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers, sondern in der Bilanz des Leasing-Gebers. Der Leasing-Nehmer verbucht lediglich die Leasing-Aufwendungen in seiner Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Betriebsausgaben.
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Die Leasing-Kosten sind periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasing-Gutes anfallen. Finanzielle Vorleistungen wie etwa bei einem Kauf sind nicht erforderlich.
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Die periodischen Leasing-Zahlungen fließen als sichere Kalkulationsgrundlage in die innerbetriebliche Planung ein.