4. Dokumentation fordern
Beschuldigte sollten freiwillig keine Gegenstände herausgeben. Es ist besser, die formelle Beschlagnahmung durch die Beamten abzuwarten. Vor Gericht lassen sich nur offiziell dokumentierte Maßnahmen prüfen. Um die Rückgabe aller Gegenstände zu gewährleisten, sind alle Beschlagnahmungen detailliert aufzulisten. Nehmen Fahnder Gegenstände mit, die nicht im Durchsuchungsbeschluss genannt sind, sollte man die Beamten auffordern, die Gründe für ihr Vorgehen schriftlich festzuhalten. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Dr. Andreas Rohde, Rechtsanwalt und Steuerberater, DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Tel.: 0228.81000-0, Internet: www.dhpg.de