Steuerfahndung macht mobil

Immer mehr Hausbesuche vom Fiskus

10.11.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

4. Dokumentation fordern

Beschuldigte sollten freiwillig keine Gegenstände herausgeben. Es ist besser, die formelle Beschlagnahmung durch die Beamten abzuwarten. Vor Gericht lassen sich nur offiziell dokumentierte Maßnahmen prüfen. Um die Rückgabe aller Gegenstände zu gewährleisten, sind alle Beschlagnahmungen detailliert aufzulisten. Nehmen Fahnder Gegenstände mit, die nicht im Durchsuchungsbeschluss genannt sind, sollte man die Beamten auffordern, die Gründe für ihr Vorgehen schriftlich festzuhalten. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Andreas Rohde, Rechtsanwalt und Steuerberater, DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Tel.: 0228.81000-0, Internet: www.dhpg.de