Folgende Einzelheiten sind zu beachten:
1. Kein falscher Eindruck: Berufliche und private Motivation greifen häufig ineinander, etwa bei Sprach- oder Rhetorik-Schulungen. Ein privater Vorteil ist nur dann erlaubt, wenn der Fiskus eine "berufliche Veranlassung" erkennt. Am besten: Tagungsprogramm und Teilnahmebescheinigung mit beruflichem Bezug einreichen.
2. Keine Vermischung: Leicht entstehen bei Fortbildungen auch Kosten von privater Natur. Der Fiskus fordert immer eine klare Trennung von beruflichen und privaten Kostenanteilen. Daher: Wer mit Partner reist, sollte möglichst um Einzelbelege bitten. So lassen sich zeitraubende Nachfragen und nachträgliche Kostensplittungen vermeiden.
3. Keine Übertreibung: Sind die Kosten für eine Fortbildung wirklich angemessen? Aus steuerlicher Sicht erscheinen einige Ausgaben schnell zweifelhaft - vom Reiseführer bis hin zur hohen Restaurant-Quittung. Falsche oder übertriebene Belege können die Absetzbarkeit aller Aufwendungen in Frage stellen und sogar Strafverfahren zur Folge haben. Deshalb: Auf zweifelhafte Quittungen von vorneherein verzichten. (oe)
Der Autor Dr. Lutz Engelsing ist Steuerberater bei Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bonn.
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