Existenzgründung: Die häufigsten Fragen

26.04.2005
Von Svenja Hofert

5. Wie sieht eine Rechnung aus, die das Finanzamt akzeptiert?

Seit Januar 2004 muss die Rechnung Formalitäten erfüllen. Wichtigstes Merkmal: Jede Rechnung braucht eine fortlaufende Nummer. Außerdem muss die Rechnung die Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Umsatzsteuersätze (sieben oder 16 Prozent) müssen genannt werden. Kleinunternehmer sind zudem verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass sie keine Umsatzsteuer erheben. E-Mail-Rechungen gelten für den Vorsteuerabzug nur mit einer gültigen elektronischen Signatur. Das sollten Sie nicht nur beim Schreiben, sondern auch beim Empfangen von Rechnungen beachten.

6. Welche Gesellschaftsform ist die richtige?

Als Einzelkämpfer sind Sie entweder Gewerbetreibender oder Freiberufler. Freiberufler sind Unternehmer, die geistig-akademische Leistungen erbringen. IT-Freiberufler müssen ingenieursähnliche Tätigkeiten ausüben, um als Freiberufler zu gelten. Die feinen Unterschiede sind fließend und beschäftigen regelmäßig die Gerichte.

Wenn Sie sich als Freiberufler mit anderen zusammentun, gründen Sie automatisch eine Freiberufler-GbR. Die GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wird deshalb auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet und benötigt zu ihrer Gründung keinen Vertrag oder Eintragungen. Alle Gesellschafter einer solchen GbR müssen freiberuflich einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen. Unterhält einer der Gesellschafter dagegen ein Gewerbe, könnte dies auf die gesamte Gesellschaft abfärben. Konsequenz: Es würde Gewerbesteuer fällig werden. Eine Alternative wäre, von vornherein eine gewerbliche GbR zu gründen. Diese unterliegt Umsatzgrenzen: Werden mehr als 350 000 Euro im Jahr erwirtschaft oder ist der Gewinn höher als 30 000 Euro, mutiert die GbR zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG), die auch ins Handelsregister eingetragen werden muss. Für Freiberufler liegt die Alternative dann in der Gründung einer Partnergesellschaft (PartnerG) - damit verbunden ist der Eintrag ins Partnerschaftsregister. Nachteil: Alle Partner einer solchen Gesellschaft müssen im Namen auftauchen, etwa in der Form "Müller, Meier und Partner".