Safe Harbor

EuGH erklärt Datenabkommen mit USA für ungültig

06.10.2015

Erfolg für Facebook-Kritiker Schrems

Das Urteil ist ein juristischer Erfolg für den österreichischen Facebook-Kritiker Max Schrems, der das Verfahren ausgelöst hatte. Nun ist der Weg frei, dass seine Beschwerde auch geprüft wird. Schrems klagt gegen das weltgrößte Online-Netzwerk Facebook, weil seiner Ansicht nach seine Facebook-Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung etwa durch die Geheimdienste geschützt sind. Zur Begründung verwies er auf den NSA-Skandal.

In Irland, dem Europa-Sitz von Facebook, liegen zahlreiche Datenschutzbeschwerden vor. Diese müssen nun genau geprüft werden, mahnen die Luxemburger Richter und schreiben vor, "dass die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Herrn Schrems mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen" muss. Sie könnten die Übermittlung europäischer Facebook-Daten auf Server in die USA verbieten, "weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet".

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht das Urteil als Signal für den Schutz der Grundrechte in Europa. Mit den USA müsse nun unverzüglich über die Folgen des Urteils gesprochen werden. "Das Urteil ist ein Auftrag an die Europäische Kommission, auch international für unsere Datenschutzstandards zu kämpfen." (dpa/mb)