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EU-Kartellprozess: Microsoft darf auch IBM nicht vorladen

21.04.2006
Bevor nächste Woche der Berufungsprozess von Microsoft gegen die EU-Kartellstrafen beginnt, musste der Konzern in den USA eine weitere juristische Niederlage einstecken.

Ein Gericht in New York wies einen Antrag von Microsoft ab, IBM zur Herausgabe von Dokumenten zu zwingen, die im Zusammenhang mit dem EU-Kartellprozess stehen. Anfang der Woche hatte ein anderes Gericht in Boston bezüglich Novell bereits ähnlich entschieden, und schon im vergangenen Monat waren Vorladungen gegen Oracle und Sun verweigert worden.

Die vier Unternehmen vertreten die Auffassung, Microsoft sei den von der Brüsseler Exekutive verhängten Auflagen speziell in puncto Offenlegung von Windows-Schnittstellen zwecks Interoperabilität mit Software von Wettbewerbern nicht ausreichend nachgekommen. Microsoft unterstellt der EU-Kommission, sie agiere voreingenommen, stecke mit seinen Wettbewerbern unter eine Decke und verweigere dem Unternehmen Zugang zu entscheidenden Beweismitteln.

Der Softwareriese ist außerdem der Meinung, er habe genug getan, um die von der EU verhängten Auflagen zu erfüllen. Er ist ferner bereit, weitere Konzessionen zu machen. Trotzdem drohen Microsoft nun weitere Geldstrafen von bis zu zwei Millionen Euro täglich, wenn das Luxemburger EU-Berufungsgericht sich auf die Seite der Kommission schlägt. Im Jahr 2004 hatte Brüssel das Unternehmen bereits zu einer Rekordgeldbuße von 497 Millionen Euro verdonnert. (tc)