So weit, so klar. Zur weiteren Klarstellung sei an dieser Stelle angemerkt, dass wir den Begriff „Router“ wie üblich für die Gerätekombination aus Modem (für den Internetzugang) und Router im engeren Sinn (Verteiler) verwenden. Reine Modems kommen meist nur bei Kabelund Glasfaseranschlüssen zum Einsatz.
Zwangsrouter waren bisher nur eingeschränkt nutzbar
Mancher Kritiker der Neuregelung wendet ein, dass es doch praktisch sei, wenn O2, Tele 2, Vodafone oder Versatel und die diversen Kabelgesellschaften ihren Kunden einen fix und fertig konfigurierten Router bereitstellten. Dieser müsse nur noch angeschlossen werden und laufe danach ohne jede Nachkonfiguration. Ja, das ist in der Tat praktisch, doch dieser Komfort ist nur die eine Seite der Medaille.
Denn auf der anderen Seite konnten die Provider ihre Geräte so einschränken, wie sie wollten. Wenn sie dafür speziell gebrandete Router auslieferten, war das noch verständlich. Daneben aber stellte mancher Netzbetreiber seinen Kunden eine scheinbar frei konfigurierbare Fritzbox zur Verfügung. Kaum ein Betroffener dürfte geahnt haben, dass es sich bei diesen Exemplaren um eine spezielle Providerversion des AVM-Routers handelte. Das merkte man erst, wenn man bestimmte Einstellungen vornehmen wollte: So ließ sich teilweise kein zusätzlicher VoIP-Telefonanschluss eines Fremdproviders einrichten. De facto waren also auch Leute vom Routerzwang betroffen, die davon gar nichts wussten!
Richtig gefährlich wurde der Zwangsrouter bei Sicherheitslücken, wenn der Gerätehersteller diese per neuer Firmware prinzipiell geschlossen hatte, der Netzbetreiber diese aber erst mit Verzögerung aufspielte – so geschehen im Februar 2015 bei der verbreiteten Fritzbox. Der Verbraucher bleibt de facto ungeschützt, wenn die Updatefunktion seines Routers gesperrt ist. Selbst ein Tool wie Fritzrepass zum Auslesen der Zugangsdaten aus der vom Netzbetreiber gestellten, aber „provisionierten“ Fritzbox half im konkreten Fall nicht weiter. Eine baugleiche, frei konfigurierbare Fritzbox funktionierte nicht.
Die Beispiele demonstrieren, dass es ärgerlich und sogar gefährlich werden kann, wenn man in der Konfiguration seines Routers beschränkt ist. Dieser Zustand endet nun durch die Aufhebung des Routerzwangs, gleichzeitig steht nun der Anschlussinhaber in der Pflicht, sein Zugangsgerät zu konfigurieren und zu warten, also auch Firmware-Updates aufzuspielen.
- Fritzbox 4080
Der neue 11ac-Router von AVM schafft über 2,5 GHz. Er arbeitet über 5 GHz und 2,4 GHz mit jeweils mit zu vier Datenströmen gleichzeitig (Spatial Streams). Über MU-MIMO kann er bis zu drei Emfpänger gleichzeitig bedienen. - Netgear Nighthawk X6 (R8000)
Drei Funknetze beliefert der Netgear R8000 mit jeweils drei parallelen Datenströmen. Damit kann der Tri-Band-Router bis zu 3,2 GBit/s erreichen. - Asus RT-AC87U
Auch der Asus.-Router setzt auf MU-MIMO mit einer 4x4-Antennenkonfiguration. Damit schafft er 1,73 GBit/s über 5 GHz und 600 MBit/s über 2,4 GHz. - D-Link DIR-895L
Noch schnellere Tri-Band verspricht D-Link mit dem DIR-895L: Sein Maximaltempo soll bei 5,33 GBit/s liegen. Dafür überträgt er jeweils bis zu 2,165 GBit/s über seine beiden 5-GHz-Netze und maximal 1 GBit/s über 2.4GHz. - Trendnet TEW-828DRU
Ein weiterer Tri-Band-Router kommt von Trendnet: Der TEW-828DRU liefert mit seiner 3x3x3-Konfiguration jeweils bis zu 1,3 GBit/s über zwei 5-GHz-Netze plus 600 MBit/s über 2,4 GHZ. - TP-Link Archer C2600
TP-Link setzt beim Archer C2600 auf MU-MIMO. Über 5 und 2,4 GHz überträgt der Router bis zu vier Datenströme gleichzeitig - das ergibt einen Gesamt-Durchsatz von 2,53 GBit/s. - Sitecom Greyhound AC2550
4 parallele Datensatröme überträgt der MU-MIMO-Router von Sitecon. Wie die Fritzbox 4080 setzt er auf einen Neztwerk-Prozessor von Qualcomm.