Entwicklung

Ende des Routerzwangs - das kommt auf Sie zu

01.08.2016
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Schwerpunkte? Keine - er interessiert sich vielmehr für (fast) alles, was mit IT, PC, Smartphone und Elektronik zu tun hat. Dabei geht es aber meist nicht um die Technik nur um der Technik willen, vielmehr stehen Nutzen und sinnvolle Anwendung im Vordergrund.

Unterschiede bei Neu- und Bestandskunden

Das Gesetz zum Ende des Routerzwangs regelt nicht explizit, wie mit bereits laufenden Verträgen umzugehen ist. Für Bestandskunden ändert sich also zunächst nichts, sie müssen unter Umständen noch bis zu zwei Jahren mit ihrem Zwangsrouter leben – so lange laufen die Verträge bei Erstabschluss in aller Regel. Anspruch auf die Verwendung eines eigenen Routers hat nur, wer seit dem 1. August einen neuen Kontrakt eingeht. Auch ein Sonderkündigungsrecht haben Bestandskunden nach herrschender juristischer Meinung nicht.

Viele Provider, darunter die Kabelanbieter Unitymedia (mit Kabel Baden-Württemberg) und Vodafone (mit Kabel Deutschland) zeigen sich aber insofern kulant, als sie nicht zwischen Neu- und Bestandskunden unterscheiden wollen. Die müssen jedoch selbst aktiv werden, sofern sie einen Gerätewechsel wünschen. Verweigert der Anbieter den Umstieg, bleibt die Möglichkeit, den Zwangsrouter nur als Zugangsmodem zu nutzen und das frei konfigurierbare Gerät dahinter zu schalten.

Übergangsfrist für Provider wurde kaum genutzt

Bisher gab es Kabelrouter meist nur über die Provider. AVM hat angekündigt, seine Fritzbox-Modelle für den Anschluss an das TV-Kabel nun frei verkäuflich anzubieten.
Bisher gab es Kabelrouter meist nur über die Provider. AVM hat angekündigt, seine Fritzbox-Modelle für den Anschluss an das TV-Kabel nun frei verkäuflich anzubieten.

Noch wenige Wochen vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes waren wichtige Details unklar. Keiner der Provider, die ihren Kunden bisher einen Zwangsrouter zur Verfügung gestellt hatten, hatte die Spezifikationen des eigenen Netzes den Geräteherstellern zur Verfügung gestellt. Obwohl alle beteiligten Firmen um das Einführungsdatum wussten und ihnen der Gesetzgeber gerade für die erforderlichen Vorbereitungen sechs Monate als Übergangsfrist eingeräumt hatte, ließen sie diese weitgehend ungenutzt verstreichen.

Am weitesten vorgewagt hat sich der Kabelprovider Unitymedia, der den ehemaligen Anbieter Kabel Baden-Württemberg übernommen hat und nun in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen aktiv ist. In einer detaillierten Anleitung beschreibt das Unternehmen, für wen die Neuregelung gilt und was Kunden tun müssen, um ihren Zwangsrouter gegen ein frei konfigurierbares Gerät auszutauschen.

Demnach erhalten Privatkunden, die seit April 2013 einen Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen haben, auf Anfrage ihre individuellen Zugangsdaten. Wer schon vor diesem Datum Kunde von Unitymedia beziehungsweise Kabel Baden-Württemberg war, muss erst seinen Vertrag anpassen, um in den Genuss der Routerfreiheit zu kommen. Hintergrund ist, dass bis zu diesem Stichtag auch Geräte eingesetzt wurden, die nicht dem Standard Docsis 3.0 entsprechen.