Digitales Pseudonym bei Online-Wahlen

28.03.2002
Von Markus Ullmann

- Allgemeine Wahl: Jeder Wahlberechtigte (und nur dieser) muss wählen können.

- Unmittelbare Wahl: Jedes abgegebene Votum wirkt sich unmittelbar auf das zu wählende Gremium aus.

- Freie Wahl: Es darf keinen Druck/Einfluss auf die Entscheidung vor oder während der Wahl geben.

- Gleiche Wahl: Jedes gültige abgegebene Votum hat den gleichen Wert.

- Geheime Wahl: Die Entscheidung des Wählers darf nie auf ihn zurückgeführt werden können.

Es hätte Matthias also nie möglich sein dürfen, das Votum von Lena aufzudecken. Die Anforderung der geheimen Wahl wird von Wahljuristen übrigens verstanden als geheim für immer, das heißt ohne jede Zeitbeschränkung. Dies ist eine extrem hohe Anforderung, die den Einsatz heute bekannter kryptographischer Mittel zur Sicherstellung dieser Anforderung ausschließt. Gängige kryptographische Verfahren gründen ihre Sicherheit auf schwer lösbare mathematische Problemstellungen, wie zum Beispiel die Zerlegung großer Zahlen in Primfaktoren. Dies ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht ausreichend, denn künftige Entwicklungen wie zum Beispiel Quantencomputer könnten die Lösung solcher Problemstellungen stark vereinfachen und damit ermöglichen.