Der verordnete Arbeitsplatzwechsel

11.12.2002
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Joachim Hackmann ist Principal Consultant bei PAC – a teknowlogy Group company in München. Vorher war er viele Jahre lang als leitender Redakteur und Chefreporter bei der COMPUTERWOCHE tätig.

Zehn Prozent der Mitarbeiter gehen

Gesetzlich sind die Arbeitnehmer nicht zum Wechsel verpflichtet. Mit einer Ablehnung tun sie sich jedoch keinen Gefallen, weil der Verbleib beim alten Arbeitgeber in eine betriebsbedingte Kündigung ohne Sozialfallregelung münden kann. In Einzelfällen lassen sich auch Sondervereinbarungen treffen. HP-Manager Wargin berichtet etwa von der Möglichkeit, den Arbeitnehmer beim ursprünglichen Arbeitgeber zu belassen und dessen Leistung einzukaufen, doch „alles hat seine Grenzen“.

Zehn Prozent Fluktuation sind laut HP-Mann Hesse bei derartigen Projekten die Regel, auch in der jetzigen Zeit mit ihrem schwierigen Arbeitsmarkt. Abzüglich der beim Kunden verbleibenden Experten wechseln üblicherweise 80 bis 90 Prozent der IT-Belegschaft zum Dienstleister. Sind es weniger oder die Falschen, kann der Dienstleister Probleme bekommen, die Services in der vereinbarten Form und Qualität zu liefern. Außerdem hat der Betreiber großes Interesse daran, mehr als die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu verkaufen: „Der Outsourcer muss neue Geschäftsfelder beim Kunden entdecken“, verrät Wargin. Wer könnte das besser als die vormals beim Kunden angestellten IT-Experten?