Viel Kritik am EU-Datengesetz

Data Act – Datenkatalysator oder Bürokratiemonster?

20.03.2023
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.

Anreize, sondern viel Bürokratieaufwand

Auch Oliver Süme vom eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. sieht Nachbesserungsbedarf. Aktuell schaffe der Data Act für Unternehmen keine Anreize, sondern vor allem Bürokratieaufwand. Es seien noch zahlreiche Fragestellungen klärungs- und verbesserungsbedürftig. "Aufgrund der Bedeutung und Tragweite der Regelungen zum Umgang mit Daten in Deutschland, Europa und darüber hinaus darf es nicht darum gehen, das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell abzuschließen", sagt Süme. "Hier ist vor allem Sorgfalt und Gründlichkeit geboten."

Oliver Süme vom eco-Verband mahnt mehr Sorgfalt und Gründlichkeit an. Es gehe nicht darum, das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell abzuschließen.
Oliver Süme vom eco-Verband mahnt mehr Sorgfalt und Gründlichkeit an. Es gehe nicht darum, das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell abzuschließen.
Foto: eco Verband

Süme kritisiert zu starre Fristen beim Wechsel zwischen Cloud-Anbietern oder auch die ungenügende Kompensation von Dateninhabern bei der Weitergabe von Daten an Dritte. Hier gebe es beim Data Act noch reichlich Luft nach oben. "Insgesamt bleibt aus unserer Sicht das Grundproblem leider bestehen, dass der Data Act für Unternehmen zu viel Bürokratie und zu wenig Anreize für das Aufbereiten, die Nutzung und die Weitergabe von Daten bietet."

Zu viele Risiken - zu wenig Freiheiten

Auch Hartmut Rauen, stellvertretender VDMA-Hauptgeschäftsführer, hat noch einiges auszusetzen am vorliegenden Entwurf. "In der konkreten Ausgestaltung des Data Acts sehen wir immer noch zu viele Risiken für die datenbasierten Geschäftsmodelle der Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus", so sein Fazit.

Als zentralen Konstruktionsfehler kritisiert Rauen, dass Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) und zwischen Industrieunternehmen untereinander (B2B) nicht hinreichend differenziert behandelt würden. "Im B2B-Verhältnis stehen sich Unternehmen gegenüber, die die Bedingungen für beide Seiten optimieren können. Diese Gestaltungsfreiheit brauchen wir in der Industrie, um die vielen Situationen in unseren Wertschöpfungsketten abbilden und in Balance bringen zu können." Der Data Act schränke diese Freiheit ein und erschwere die passgenaue Gestaltung - in einzelnen Vertragsbeziehungen, aber auch in industriegetriebenen Dateninitiativen wie etwa Manufacturing-X.

Alle drei Verbandsvertreter fordern, dass der Data Act in den nun folgenden Trilog-Verhandlungen nachgebessert wird. Dabei handelt es sich um ein paritätisch zusammengesetztes Dreiertreffen der gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union: Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament.