Beschäftigungsgesellschaft: Wackelige Brücke zum neuen Job

09.04.2003
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Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

Anreize schaffen für Mitarbeiter

Nichtsdestotrotz ist der Arbeitgeber laut Wissenschaftler Knuth gefordert, die richtigen Akzente zu setzen. Dazu gehöre einerseits die nach Alter und Qualifikation ausgewogene Zusammensetzung der Gruppe. Andererseits sollte der Sozialplan schon Anreize bieten, damit die betroffenen Mitarbeiter die Beschäftigungsgesellschaft nur als kurze Übergangslösung sehen. Eine Abfindungsregelung wie im Fall Siemens - je schneller ein Mitarbeiter eine neue Stelle findet und die beE verlässt, desto mehr Geld erhält er - beurteilt der IAT-Experte als klug. Selbstverständlich ist es allerdings nicht, dass Mitarbeiter nach dem Ausscheiden aus einer Beschäftigungsgesellschaft mit einer Abfindung rechnen können. In der Regel muss erst der Betriebsrat, wie auch im Fall von Siemens, dafür hart kämpfen.

Die beE von Siemens

Die ICN-Mitarbeiter, die Anfang Januar in die beE wechselten, erhalten 85 Prozent ihres bisherigen Nettogehaltes, zudem stehen ihnen maximal je 4000 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Verweildauer beträgt 14 Monate, kann aber auf 24 Monate verlängert werden. Zudem wurde in der Betriebsvereinbarung eine „Topflösung“ ausgehandelt: Danach fließen die Gelder, die durch die Vermittlung von Beschäftigten vor der 14-Monats-Grenze frei werden, in den Gesamttopf zurück und ermöglichen das längere Verweilen der übrigen. Wer aus der beE ausscheidet, kann abhängig von Alter und Betriebszugehörigkeit maximal 70 Prozent der Abfindung erhalten, die er bekommen hätte, wenn er gleich komplett aus dem Siemens-Konzern ausgeschieden wäre. Je schneller ein Mitarbeiter eine neue Stelle findet und die beE verlässt, desto höher fällt seine Abfindung aus.