Die Tücken der Abstimmungsprozesse

Neulich in ... einer Offshoring-Diskussion

20.01.2012
Die indischen Provider drängen in den europäischen IT-Servicemarkt und setzen die etablierten Provider mit günstigen Preisen, qualifizierten Arbeitskräften und länderübergreifenden Lieferprozessen unter Druck.

Anwender klagen jedoch häufig über die dürftige lokale Präsenz der Partner. Um dieses Versäumnis zu beheben, bauen die indischen Spezialisten seit geraumer Zeit ihre Auslandsniederlassungen kontinuierlich aus.

Lokale Entscheidungshoheiten und globale Abstimmunsprozesse: Offshoring kann seine Tücken haben.
Lokale Entscheidungshoheiten und globale Abstimmunsprozesse: Offshoring kann seine Tücken haben.
Foto: Claudia Paulussen_Fotolia.com

In einem Pressegespräch mit den Geschäftsführern indischer Anbieter in Deutschland über die Chancen und Probleme von Offshore-Diensten warben die Manager für ihre Unternehmen und betonten mehrmals die lokale Nähe zum Kunden: Man habe aus den Fehlern früherer Deals gelernt und beschäftige mehr und mehr einheimische Projektleiter und Mitarbeiter. Die frühere Praxis, Entscheidungen stets mit der indischen Zentrale abstimmen zu müssen, habe man aufgegeben. Das deutsche Management könne selbständig über Angebote, Ausschreibungen und Abschlüsse entscheiden.

Der dem Treffen folgende E-Mail-Verkehr ließ an den Beteuerungen zur lokalen Entscheidungshoheit zweifeln: Man war mit der Vereinbarung auseinander gegangen, wörtliche Zitate vor Print- und Online-Veröffentlichungen von den befragten Managern freigeben zu lassen. Die entsprechenden Passagen wurden wenige Tage später zur Abstimmung und Bitte um möglichst zügige Freigabe verschickt. Der Antwort-Mail eines Geschäftsführers hing - vermutlich versehentlich - der gesamte E-Mail-Wechsel zum Thema an. Daraus war zu ersehen, dass der hiesige Chef bei seinem CEO in Indien nachgefragt hatte, ob er an einem Pressegespräch zum Thema Offshoring teilnehmen dürfe. Erst als der indische Chef sein Okay gegeben hatte, sagte der Manager das Pressetreffen zu. (jha)