Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"


 
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Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten
In einem neuen Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium ausführlich den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Immobilie verkauft oder nicht mehr vermietet wird. Details von den Steuerexperten der Kanzlei WW+KN.
(Foto: styleuneed - Fotolia.com)

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